Konfessionslose Bewerber

Grundsatzurteil gekippt: Karlsruhe entscheidet zugunsten der Kirche

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von dpa

Das Bundesverfassungsgericht maß dem religiösen Selbstbestimmungsrecht große Bedeutung zu. (Archivbild)

Bild: Uli Deck/dpa


Das Bundesarbeitsgericht entschied vor Jahren: Die Kirche darf Bewerber:innen nicht pauschal aufgrund fehlender Religionszughörigkeit ausschließen. In Karlsruhe sieht man das anders.

Im Streit um die Frage, ob und wann kirchliche Arbeitgeber:innen bei zu besetzenden Stellen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerber:innen verlangen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufgehoben.

Die Diakonie war dort zur Zahlung einer Entschädigung an eine konfessionslose Bewerberin aus Berlin verurteilt worden, weil sie sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und damit aus religiösen Gründen benachteiligt habe.

Die Arbeitsrichter:innen hatten damals entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerber:innen verlangen dürfen. Diese dürfe bei Einstellungen nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn es die konkrete Tätigkeit objektiv erfordert. Das BAG folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Eine Verfassungsbeschwerde der Diakonie gegen die Entscheidung hatte nun Erfolg. Die Karlsruher Richter:innen hoben das Urteil auf und verwiesen die Sache zurück nach Erfurt. Die Diakonie sei durch die Entscheidung in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt worden, argumentierte der zweite Senat. (Az. 2 BvR 934/19)

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