Prozess wegen Überfällen

Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette verteidigt sich vor Gericht mit eigener Rede

Aktualisiert:

von dpa

:newstime

Neue Anklage gegen RAF-Terroristin Klette (27. März)

Videoclip • 32 Sek • Ab 12


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Die ehemalige Angehörige der RAF, Daniela Klette, steht wegen Überfällen vor Gericht. Jetzt ergreift sie selbst das Wort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette will vor Gericht eine eigene Verteidigungsrede halten.

  • Der heute 67-Jährigen wird wegen schweren Raubes sowie Verstößen gegen Waffengesetze der Prozess gemacht.

  • Die Staatsanwaltschaft wertet einen Überfall als versuchten Mord, das Gericht tendiert jedoch nicht dazu.

Der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wegen schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze nähert sich dem Ende. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft folgen am Dienstag (12. Mai) weitere Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung. Die 67-Jährige will eine eigene Verteidigungsrede halten, wie ihre Anwälte mitteilten.

Die in Berlin festgenommene Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage soll Klette gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Tatorte waren demnach Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei erbeutete das Trio nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach den beiden Männern wird noch gesucht.

Fünf Überfälle werden nicht mehr verfolgt

Während des Prozesses wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden. Die Verfahren würden bei einer Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen, hieß es. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.

Zum Start des Prozesses hatte Klette zwei Anwälte und eine Anwältin an ihrer Seite. Einer der beiden Männer ist inzwischen nicht mehr vor Gericht dabei. Nach Angaben des verbliebenen Verteidigers wurde der Jurist aus persönlichen Gründen entpflichtet.

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Gericht sieht wohl keinen versuchten Mord

Am Dienstagvormittag wird zunächst das Plädoyer eines Anwalts erwartet, der einen früheren Geldtransporterfahrer vertritt. Der Mann saß bei einem versuchten Überfall am 6. Juni 2015 am Steuer eines Wagens mit rund einer Million Euro. In Stuhr nahe Bremen versuchten drei Bewaffnete, an das Geld zu gelangen. Es fielen Schüsse. Der Fahrer hatte Todesangst. Die Staatsanwaltschaft wertet den Überfall, bei dem kein Geld erbeutet wurde, als versuchten Mord. Das Gericht kam im Laufe des Prozesses zu dem Schluss, dass es die Tat wohl nicht als versuchten Mord wertet.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Die ersten Nebenkläger, die plädierten, halten ebenfalls eine lange Gefängnisstrafe für angemessen.

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