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EuGH verschärft Regeln für Inserate auf digitalen Marktplätzen
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von dpaOnline-Marktplätze tragen nach Ansicht des EuGH Verantwortung, wenn Inserate auf ihren Seiten Persönlichkeitsrechte verletzen.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Ein Unbekannter bot eine Frau ohne ihre Zustimmung online für Sex an. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof auf ihre Klage reagiert und den Online-Verbraucherschutz gestärkt.
Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy und Co. müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) weitreichende Verantwortung für personenbezogene Daten in Anzeigen übernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet, bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu prüfen, entschieden die Richter:innen in Luxemburg. Verstoße eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), müssten die Betreiber die Veröffentlichung verweigern.
Unbekannter verkauft Frau online für Sex
Die Richter:innen stärkten damit einer betroffenen Frau aus Rumänien den Rücken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumänischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin – ohne ihre Zustimmung – für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hieß es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zuständige rumänische Gericht den EuGH an.
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