Eskalation im Regionalzug
Baden-Württemberg: Bahn-Mitarbeiter nach Sturz außer Lebensgefahr
Veröffentlicht:
von Claudia Scheele:newstime
Gewalt-Attacke gegen Bahnmitarbeiter
Videoclip • 01:26 Min • Ab 12
Ein Bahn-Mitarbeiter ist nach einem Sturz aus einem fahrenden Zug in Baden-Württemberg außer Lebensgefahr. Zuvor war eine Ticketkontrolle mit einem Fahrgast eskaliert.
Das Wichtigste in Kürze
Ein 26-jähriger Sicherheitsmitarbeiter der Bahn ist nach einem Sturz aus einem fahrenden Regionalzug außer Lebensgefahr.
Während eines Streits mit einem Fahrgast gab die Zugtür bei 120 Stundenkilometern nach.
Ein Haftbefehl gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen wurde abgelehnt, da ein Überwachungsvideo Zweifel am Tathergang weckte.
Nach einem lebensgefährlichen Vorfall in einem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe gibt es erste positive Nachrichten. Ein 26-jähriger Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der am Freitag (17. Juli) aus dem fahrenden Zug gestürzt war, schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Dies teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe offiziell mit. Das Unglück ereignete sich am Freitagabend, nachdem eine Ticketkontrolle völlig eskaliert war.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler:innen soll ein 36-jähriger Fahrgast den Bahnmitarbeiter körperlich angegriffen, geschlagen und getreten haben. Während dieses heftigen Gerangels gab plötzlich eine Zugtür nach. Der 26-Jährige fiel durch einen Spalt aus dem Regionalzug, der zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern unterwegs war. Warum genau die Tür nachgab, ist derzeit noch völlig offen.
Auch in den Regio News:
Überwachungsvideo weckt Zweifel
Gegen den vorbestraften 36-jährigen Tatverdächtigen wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Haftbefehl wurde am Samstag jedoch vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt.
Nach Angaben des Gerichts war für diese Entscheidung ein Überwachungsvideo der Bahn ausschlaggebend, welches der Haftrichter kurz nach der Anhörung auswertete. Dieses Material habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft prüft nun nach eigenen Angaben, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehlsantrags Beschwerde einlegen wird.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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