Alle Jahre wieder

Ab wann ist Weihnachtsdekoration erlaubt?

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

Weihnachtliche Dekoration auf dem Weihnachtsmarkt in Steele, einem Stadtteil von Essen in Nordrhein-Westfalen, der als einer der ersten Märkte 2025 bereits am 2. November eröffnete

Bild: Roberto Pfeil/dpa


Lebkuchen ab September, die ersten Weihnachtsmärkte ab November: Gefühlt beginnt der Advent jedes Jahr früher. Dürfen Privatpersonen im Außenbereich auch schon beizeiten weihnachtlich dekorieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt in Deutschland keine Vorschriften, ab wann Weihnachtsdekoration erlaubt oder verboten ist.

  • Die christlichen Feiertage zum Gedenken an die Verstorbenen im November sollten noch abgewartet werden.

  • Auf der sicheren Seite sind Privatpersonen mit dem Schmücken ab der Adventszeit.

Allerheiligen, Allerseelen, Totensonntag: Der November ist in Deutschland der Monat, in dem die christlichen Kirchen sogenannte stille Feiertage abhalten, um ihre Heiligen zu ehren und ihrer Verstorbenen zu gedenken. Am Sonntag vor dem ersten Advent endet mit dem Totensonntag das Kirchenjahr, die Adventszeit beginnt und damit die Zeit der Vorfreude auf Weihnachten. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen wie Tanz, Konzerte und Volksfeste sind etwa am Totensonntag verboten. Viele Menschen besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Angehörigen.

Mit diesem Wissen um den kulturellen Hintergrund der abendländischen Traditionen sollte die Dekoration für die Weihnachtszeit, zumindest im Außenbereich, nicht vor Totensonntag beginnen. 2025 fällt er besonders zeitig, auf den 23. November. Ab 24. November können Privatleute gern anfangen, ihre Fenster, Balkone oder Gärten mit Lichterketten und Co. zu verschönern, dann sollte sich davon eigentlich kein:e religiöser Nachbar:in mehr gestört fühlen. Wer ganz sicher gehen will, wartet noch bis zum ersten Advent ab, dieses Jahr ist das der 30. November.

Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser sollten nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes jedoch nicht überstrapaziert werden: "Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest so weit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden." Wie "t-online.de" weiter meldet, entschied das Amtsgericht Münster, dass Mieter:innen ungefragt nicht das gesamte Treppenhaus schmücken dürfen. Die Deko dürfe auch nicht zur Stolperfalle werden, während ein Kranz an der Tür ist in der Regel kein Problem darstellt.

Für Außenbereiche gilt dem Bericht zufolge, dass auf Balkonen angebrachte Deko sicher befestigt sein und die Nachbar:innen nicht allzu sehr belästigen oder gar beleidigen und keine Schäden verursachen sollte: weder an der Fassade noch durch Herunterfallen auf Passant:innen oder Fahrzeuge. Aus Rücksicht auf die Nachbar:innen sollten blinkende Lichterketten ab 22 Uhr abgeschaltet werden, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 390/09). Wer als Mieter:in die Hausfassade dekorieren möchte, sollte vorher mit den vermieter:innen Rücksprache nehmen.


Wann "abgeschmückt" wird, handhaben die Familien meist unterschiedlich. Der 6. Januar ist für viele das perfekte Datum, an dem der Weihnachtsbaum aus der Wohnung verbannt und Lametta, auch die Engel-Deko für die nächsten elf Monate wieder in Kisten verstaut wird. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist der Dreikönigstag ein Feiertag zu Ehren der Heiligen Drei Könige, Schulen und Geschäfte sind geschlossen, viele Beschäftigte haben arbeitsfrei. Die Sternsinger ziehen in katholischen Regionen von Haus zu Haus und hinterlassen gegen eine Spende den Segen C+M+B (Christus Mansionem Benedicat: Christus segnet dieses Haus) mitsamt der jeweiligen Jahreszahl an den Einganstüren. Am 6. Januar ist die Weihnachtszeit nach christlichem Verständnis zu Ende.


Verwendete Quellen:

t-online.de: "Ab wann darf man weihnachtlich dekorieren?"

rnd.de: "Ab wann darf ich Weihnachtsdeko anbringen?"

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