Nach Migrationsdrama

Ceuta: Behörden setzen Suche nach Leichen fort

Veröffentlicht:

von Fabia Söllner

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Flüchtlinge verlassen Ceuta wieder

Videoclip • 03:26 Min • Ab 12


Beim Versuch von mehreren Zehntausend Menschen, die spanische Exklave Ceuta und somit die Europäische Union zu erreichen, kamen zahlreiche Personen ums Leben. Bislang hat die Polizei 67 Tote geborgen. Es wird jedoch befürchtet, dass die Zahl der Opfer noch weiter ansteigen könnte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens 67 Migrant:innen kamen beim Versuch, Ceuta über das Meer zu erreichen, ums Leben.

  • Spanien verstärkt die Seegrenze mit Bojen und einer schwimmenden Barriere.

  • Ein Gerichtsurteil verpflichtet Spanien in bestimmten Fällen zu einer individuellen Asylprüfung.

Vor der Küste von Ceuta setzen die Behörden ihre Suche nach weiteren Opfern fort. Viele Migrant:innen waren bei dem Versuch, schwimmend von Marokko aus die spanische Exklave und damit die EU zu erreichen, im Meer ums Leben gekommen. Nach Angaben des spanischen Fernsehsenders RTVE durchsucht die Guardia Civil weiterhin die Küstengewässer. Bislang wurden 67 Leichen geborgen.

Ein Polizeibeamter erklärte laut der Zeitung "El País", dass vermutlich noch weitere Tote im Meer liegen. Deshalb bereiten die Behörden in Ceuta eine Einrichtung vor, in der im Notfall bis zu 200 Leichen untergebracht werden können.

Lage hat sich beruhigt

An der Küste von Ceuta hat sich die Lage inzwischen beruhigt. Fernsehaufnahmen zeigten keine weiteren Versuche von Migrant:innen, über das Meer in die spanische Exklave zu gelangen. Stattdessen waren dort Arbeiter:innen zu sehen, die zusätzliche Bojen als Grenzmarkierung im Wasser installierten. Bereits zuvor hatte die Guardia Civil eine rund 500 Meter lange aufblasbare Barriere errichtet, um die Überwachung des Seegebiets zu verbessern.

Mit diesen Maßnahmen möchte Spanien auch eine rechtliche Lücke schließen. Der Oberste Gerichtshof hatte entschieden, dass Menschen, die über das Meer ohne das Überwinden einer physischen Grenzanlage nach Spanien gelangen, Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres Asylantrags haben. Eine unmittelbare Zurückweisung ist laut dem Urteil nur möglich, wenn zuvor ein Zaun oder eine andere Grenzsperre überwunden wurde.

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Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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