Terrorismus

Israelischer Gesetzentwurf zur Todesstrafe: Europas Außenminister äußern "tiefe Besorgnis"

Veröffentlicht:

von dpa

:newstime

Israel setzt auf die Todesstrafe

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Der israelische Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen beunruhigt die europäische Gemeinschaft. Europas Außenminister lehnen das Vorhaben klar ab und sprechen von einem "de facto diskriminierenden" Charakter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Europas Außenminister äußern Besorgnis über das Vorhaben Israels, die Todesstrafe für Terroristen einzuführen.

  • Das Vorhaben Israels berge das Risiko, sich von demokratischen Grundsätzen zu entfernen.

  • Die Außenminister von Berlin, Paris, Rom und London forderten Israel dazu auf, die Pläne aufzugeben.

Deutschland wendet sich mit weiteren europäischen Ländern gegen die mögliche Einführung der Todesstrafe für Terroristen in Israel. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) und die Ressortchefs aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich äußerten in einer gemeinsamen Erklärung ihre "tiefe Besorgnis" über einen entsprechenden Gesetzentwurf. Über diesen will das israelische Parlament voraussichtlich am Montag abschließend entscheiden.

"Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung", teilten die Minister mit. "Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab." Berlin, Paris, Rom und London forderten die Verantwortlichen nachdrücklich auf, die Pläne aufzugeben.

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Todesstrafe seit Eichmann-Hinrichtung nicht vollstreckt

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Es gibt sie nur noch für bestimmte Fälle wie etwa Völkermord oder Verrat in Kriegszeiten. Seit der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 wurde keine von einem ordentlichen Gericht ausgesprochene Todesstrafe mehr vollstreckt.

Bei Billigung der aktuellen Gesetzesinitiative müssen Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, mit einer obligatorischen Todesstrafe rechnen. Das Urteil kann angefochten werden.

Die Außenminister der vier europäischen Länder sprachen von einem "de facto diskriminierenden" Charakter des Vorhabens. Eine Verabschiedung berge das Risiko, Israels Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen zu untergraben.

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