Rückgabe, Gutschein oder Geld zurück?
Weihnachtsgeschenke umtauschen: Habe ich ein Recht darauf?
Veröffentlicht:
von Jacqueline Bittl:newstime
Das gilt beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken
Videoclip • 01:46 Min • Ab 12
Nicht zufrieden mit dem Weihnachtspräsent? Dann zurück ins Geschäft damit! Das musst du zu Umtausch und Rückgabe wissen.
Nicht immer sorgen Weihnachtsgeschenke für Freude beim Beschenkten. Entspricht ein Präsent nicht dem eigenen Geschmack, stellt sich schnell die Frage, ob ein Umtausch oder eine Rückgabe möglich ist und ob das überhaupt unkompliziert funktioniert.
Die Regelungen im Überblick:
Im stationären Handel besteht bei Nichtgefallen grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch, darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Daran ändert auch ein vorhandener Kassenbon nichts. Händler:innen können einen Umtausch vollständig verweigern oder statt einer Rückerstattung des Kaufpreises lediglich einen Gutschein in entsprechender Höhe anbieten. Die konkrete Regelung liegt dabei im Ermessen des jeweiligen Geschäfts.
Auch bei Gutscheinkarten erfolgt in der Regel keine Auszahlung des Geldbetrags. Sie können zwar an andere Personen weitergegeben werden, das Verfallsdatum bleibt jedoch unverändert. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, sind Gutscheine drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem sie erworben wurden.
Online gekauft: Mehr Spielraum bei der Rückgabe
Wurde das Geschenk online bestellt, sind die Möglichkeiten zur Rückgabe in der Regel günstiger. Hier gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Befindet man sich innerhalb dieser Frist, lässt sich der Artikel meist ohne größere Schwierigkeiten zurückschicken.
Davon ausgenommen sind jedoch geöffnete, versiegelte Waren sowie individuell angefertigte Geschenke. Dazu zählen unter anderem Video- und Tonträger, Kosmetikprodukte oder persönlich gestaltete Fotokalender.
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Wenn das Geschenk Mängel hat: Deine Rechte im Überblick
Ist ein Geschenk defekt oder beschädigt, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, so die Verbraucherzentrale. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf können Mängel gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Dieser erhält zunächst die Möglichkeit, den Artikel zu reparieren oder einen Ersatz bereitzustellen. Gelingt dies nicht, besteht Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kaufpreises.
Zu beachten ist jedoch, dass nur in den ersten zwölf Monaten davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Danach müssen Käufer:innen selbst nachweisen, dass sie nicht für den Schaden verantwortlich sind.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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