Fortpflanzungsschädigende Substanz

Weichmacher in Sonnencreme: Schadstoffe bei Kindern nachgewiesen

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend gilt. (Symbolbild)

Bild: Bernd Thissen/dpa


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Zwei Jahre ist es her, seitdem das Umweltbundesamt erstmals über belastete Proben berichtete. Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert. Woran liegt das?

In 92 Prozent der Urinproben war es nachweisbar: MnHexP, ein Abbauprodukt des gesundheitsschädlichen Weichmachers Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP). Das Umweltbundesamt (Uba) schlägt daraufhin Alarm. Denn MnHexP gilt als fortpflanzungsschädigend – und die untersuchten Proben stammten von Kindern und Jugendlichen.

Die 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025 zeigen: Obwohl der Inhaltsstoff in der EU nicht zugelassen ist, sind fast alle der Untersuchten ihm ausgesetzt gewesen. Der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen seien überraschend, sagte Uba-Präsident Dirk Messner.

So sei bei zwei Teilnehmenden der vom Uba ausgewiesene Beurteilungswert von 60 Mikrogramm pro Liter Urin überschritten worden – sie kamen auf Werte von 83 beziehungsweise 107 Mikrogramm pro Liter.

Ursprung: UV-Filter von Sonnencremes

Erstmals berichtet hatte das Uba über MnHexP-belastete Urinproben im Jahr 2024. Gleichzeitig fiel die Belastung dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Nordrhein-Westfalen in Urinproben von Kindergartenkindern auf.

Woher der Stoff stammte, war zunächst ein Rätsel. Schließlich führte das Uba die Funde auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurück. Auch dieses Mal sei dieser Zusammenhang gegeben.

Die Verunreinigung mit DnHexP entsteht laut Uba bei der Herstellung des häufig zugesetzten UV-Filters Diethylamino-Hydroxybenzoyl-Hexylbenzoat (DHHB).

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Umweltbundesamt: Gesamtbelastung über der Toleranzgrenze

Die Belastung mit gesundheitsschädlichen Weichmachern lediglich auf DnHexP zu schieben, wäre laut Uba falsch. Denn er sei nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt seien. Insgesamt habe die Gesamtbelastung durch fortpflanzungsschädigende Weichmacher insbesondere bei jüngeren Kindern über der Toleranzgrenze gelegen. Umso wichtiger sei es, Produkte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten.

Uba-Präsident Dirk Messner betont, dass die Verwendung von Sonnenschutzmitteln bei Kindern und Jugendlichen unverzichtbar bleibe, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.

Für Sonnenschutzmittel mit dem betroffenen UV-Filter werden in der EU ab Januar 2027 strengere Regeln für den maximal erlaubten DnHexP-Gehalt gelten.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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