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Ladenöffnungszeiten in Deutschland: Warum sind sie so unterschiedlich?
Veröffentlicht:
von Claudia Frickel17:30 SAT.1 Bayern
Streit um Ladenöffnungszeiten in Bayern: Neues Gesetz landet vor Gericht
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In Berlin können Kund:innen an Werktagen um 23 Uhr noch einkaufen, in Bayern ist um 20 Uhr Schluss: Die Ladenöffnungszeiten unterscheiden sich in Deutschland deutlich. Wir erklären die Gründe und geben einen Überblick über alle Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze
Seit 2006 können Bundesländer selbst festlegen, welche Ladenöffnungszeiten gelten sollen.
Die meisten Länder haben die Regelungen deutlich liberalisiert: Geschäfte können werktags rund um die Uhr öffnen.
Bayern ist eine Ausnahme, denn der Freistaat reformierte das Gesetz erst 2025 und führte wenige Lockerungen ein. Dennoch gibt es Streit.
Wieso gibt es in Deutschland verschiedene Ladenöffnungszeiten?
Die Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind so unterschiedlich, weil sie nicht mehr bundesweit einheitlich geregelt sind. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Zuständigkeit auf die Länder übertragen. Seitdem dürfen die Bundesländer selbst bestimmen, was sie erlauben und was nicht. Innerhalb der jeweils vorgegebenen Zeitspannen können Einzelhändler und andere Geschäfte ihre Türen nach Belieben öffnen oder schließen.
Deshalb kann es beispielsweise sein, dass ein Supermarkt in Wiesbaden (Hessen) werktags um 23 Uhr noch offen ist, während im benachbarten Mainz (Rheinland-Pfalz) um diese Zeit alles dicht ist.
Die meisten Länder haben die vorher strikten Vorgaben gelockert, allerdings in jeweils unterschiedlichem Ausmaß. Dafür führten sie bis 2007 eigene Gesetze ein. Meist ist heute vom Ladenöffnungsgesetz die Rede – nicht mehr vom Ladenschlussgesetz.
Der Freistaat Bayern ist auch sonst eine Ausnahme: Dort galt das frühere Bundesrecht als Landesrecht weiter. Erst 2025 reformierte das Land sein Ladenöffnungsrecht erstmals umfassend (siehe unten).
Berlin, Hessen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen haben liberale Regelungen, die Supermärkten und anderen Geschäften viel Freiheit ermöglichen. Konservativere Bundesländer setzen dagegen stärker auf den Schutz des Sonntags und strengere Bestimmungen.
Ladenöffnungszeiten in Bayern: Warum sind sie so umstritten?
Bayern verzichtete lange auf eine Neuregelung der Ladenöffnungszeiten. Deshalb galt dort das alte Bundesgesetz von 1956 mit seinen strengen Regelungen einfach weiter.
Doch nach fast 70 Jahren erhielt der Freistaat im August 2025 doch noch eine Reform des Ladenschlussgesetzes. Viel hat sich jedoch nicht geändert: Geschäfte dürfen weiterhin werktags nur zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen dürfen nur einige Läden öffnen, etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen. Wie bisher können Kommunen höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr genehmigen.
Es gibt aber trotzdem einige Lockerungen. In knapp 500 touristisch geprägten Orten können nun an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr bestimmte Artikel verkauft werden. Dazu zählen Lebensmittel für den sofortigen Verzehr sowie Andenken.
Gemeinden können außerdem bis zu acht Shoppingnächte pro Jahr veranstalten. Geschäfte dürfen dann bis Mitternacht offen bleiben, ohne dass es einen bestimmten Anlass geben muss. Zusätzlich können Händler an vier Werktagen pro Jahr auch nach 20 Uhr öffnen, wenn ein Event ansteht.
Rund‑um‑die‑Uhr‑Einkäufe sind in Bayern nur in automatisierten Mini-Supermärkten möglich – auch sonntags. Diese dürfen kein Personal haben und nur 150 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.
Doch diese moderaten Neuerungen gehen verschiedenen Verbänden zu weit. Sieben Kläger:innen haben Popularklage eingereicht. Dieses Rechtsmittel gilt speziell in Bayern: Es ermöglicht jeder Person, Gesetze durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Bei den Kläger:innen handelt es sich unter anderem um die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von Ver.di und des Landeskomitees der Katholiken, jeweils auf Landesebene in Bayern.
Sie sehen durch die Neuregelungen eine Verletzung der Bayerischen Verfassung, die Sonn- und Feiertage schützen will. Zudem fürchten sie eine Ausweitung von Sonntagsarbeit und eine Verschärfung sozialer Ungleichheiten. Nun muss sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit dem Gesetz befassen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Zusätzlich greifen in Bayern – wie in anderen Bundesländern – die Feiertagsgesetze, die Sonn- und Feiertage besonders schützen. Kritiker:innen der Reform argumentieren, dass die neuen Ausnahmen diesen Schutz aufweichen könnten.
Ladenöffnungszeiten: Diese Regelungen gelten werktags in den einzelnen Bundesländern
Die folgende Liste zeigt die grundsätzlichen Regelungen. Zusätzlich gibt es mitunter Sonderregelungen, Ergänzungen und Ausnahmen.
Baden-Württemberg: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Bayern: Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr
Berlin: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Brandenburg: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Bremen: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Hamburg: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Hessen: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern: Montag bis Freitag 0 bis 24 Uhr, Samstag 0 bis 22 Uhr
Niedersachsen: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Nordrhein-Westfalen: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Rheinland-Pfalz: Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr
Saarland: Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr
Sachsen: Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr
Sachsen-Anhalt: Montag bis Freitag 0 bis 24 Uhr, Samstag 0 bis 20 Uhr
Schleswig-Holstein: Montag bis Samstag 0 bis 24 Uhr
Thüringen: Montag bis Freitag 0 bis 24 Uhr, Samstag 0 bis 20 Uhr
Auch in den News:
Wie viele verkaufsoffene Sonntage pro Jahr sind in den Bundesländern maximal erlaubt?
Die Liste zeigt die Vorgaben, die in der Regel gelten. Es gibt darüber hinaus besondere Regeln, etwa für einzelne Geschäfte oder bestimmte Zonen. Jedes Bundesland verbietet zudem bestimmte Sonntage als verkaufsoffene Tage, etwa christliche Feiertage.
Baden-Württemberg: drei
Bayern: vier
Berlin: acht
Brandenburg: sechs
Bremen: vier
Hamburg: vier
Hessen: vier
Mecklenburg-Vorpommern: vier
Niedersachsen: vier
Nordrhein-Westfalen: acht pro Geschäft
Rheinland-Pfalz: vier
Saarland: vier
Sachsen: vier
Sachsen-Anhalt: vier
Schleswig-Holstein: vier
Thüringen: vier
Die Öffnungszeiten in Geschäften können sich in Deutschland je nach Bundesland deutlich unterscheiden.
Bild: dpa
Wie entstand das Gesetz zum Ladenschluss? Ein historischer Überblick
Im 19. Jahrhundert waren Ladenöffnungszeiten in Deutschland kaum eingeschränkt: Viele Geschäfte hatten an sieben Tagen von früh morgens bis spät abends geöffnet. Ab 1891 wurde der Sonntagsverkauf eingeschränkt, und im Jahr 1900 trat im Deutschen Reich das erste Ladenschlussgesetz in Kraft. Geschäfte durften demnach werktags zwischen 5 und 21 Uhr offen sein. Es gab jedoch viele Ausnahmeregelungen.
In den folgenden Jahrzehnten wurden die Öffnungszeiten weiter angepasst und vereinheitlicht – insbesondere mit der Einführung der Sonntagsruhe und neuen Werktagszeiten zwischen 7 und 19 Uhr beziehungsweise später 18:30 Uhr.
1956 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz über den Ladenschluss. Geschäfte durften seitdem montags von 10 bis 18:30 Uhr, dienstags bis freitags von 7 bis 18:30 Uhr und samstags von 7 bis 16 Uhr öffnen. Kurz danach folgten Anpassungen, die die Regelungen wieder komplizierter machten: An Samstagen durften Läden nur bis 14 Uhr geöffnet werden, nur am ersten, "langen Samstag" im Monat bis 18 Uhr. In dem Fall verkürzte sich die Öffnungszeit am folgenden Montag auf 13 bis 18:30 Uhr. An allen anderen Montagen lag sie bei 7 bis 18:30 Uhr.
Dabei blieb es fast 30 Jahre. Erst 1989 gab es erste Lockerungen - mit Einführung des "langen Donnerstags". Läden konnten an dem Tag bis 20:30 Uhr offen bleiben. Ab 1996 wurden die Öffnungszeiten montags bis freitags auf 6 bis 20 Uhr erweitert. Erst seit 2003 galten diese Zeiten auch am Samstag.
2006 stimmten Bundestag und Bundesrat der Föderalismusreform zu. Dadurch konnten die Länder ihre eigenen Gesetze zum Ladenschluss verabschieden. Taten sie das nicht, blieb das alte Bundesrecht in Kraft.
FAQ: Ladenöffnungszeiten
In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte montags bis freitags zwischen 0 und 24 Uhr öffnen – also rund um die Uhr. Manche Länder machen aber Ausnahmen: In Bayern und im Saarland sind Öffnungszeiten zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt, in Rheinland-Pfalz und Sachsen zwischen 6 und 22 Uhr. Die Läden können innerhalb dieser Zeiten selbst bestimmen, wann sie offen oder geschlossen sind. An Sonn- und Feiertagen müssen Geschäfte schließen – es gibt aber Sonderregeln.
In den einzelnen Bundesländern gelten andere Regelungen zur Ladenschlusszeit. Die meisten erlauben am Samstag Öffnungszeiten zwischen 0 und 24 Uhr. Aber in einigen Ländern gelten strengere Regeln: In Bayern und im Saarland dürfen Geschäfte samstags zwischen 6 und 20 Uhr offen sein, in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 0 und 22 Uhr, in Thüringen sowie Sachsen-Anhalt zwischen 0 und 20 Uhr und in Rheinland-Pfalz sowie Sachsen zwischen 6 und 22 Uhr.
Der Sonntag ist im Grundgesetz als "Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" geschützt. Das hat unter anderem arbeitsrechtliche Gründe und ist aus der christlichen Tradition entstanden. Darum müssen Geschäfte geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten unter anderem für Apotheken, Bäckereien oder Blumenläden sowie Geschäfte in Bahnhöfen oder Tourismusgebieten. Zudem dürfen Gemeinden mehrere verkaufsoffene Sonntage anbieten – die Zahl unterscheidet sich je nach Bundesland.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Landeskommittee der Katholiken in Bayern: "Popularklage gegen das neue Ladenschlussgesetz in Bayern"
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