Arbeitnehmerschutz

Gilt die Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit? Europäischer Gerichtshof fällt klares Urteil

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

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Urteil: Wann Hin- und Rückfahrt als Arbeitszeit gelten

Videoclip • 01:07 Min • Ab 12


Zählt deine Fahrt zum Dienst als Arbeitszeit oder nicht? Dieser Fall aus Spanien landete vor dem Europäischen Gerichtshof – sein Urteil dürfte auch deutsche Beschäftigte aufhorchen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufstätige verschiedener Branchen fahren tagtäglich zu wechselnden Einsatzorten – doch gilt dieser Weg als Arbeitszeit?

  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zeigt klar, wann und warum der Arbeitsweg entlohnt werden muss.

  • Wer genau fährt oder was im Arbeitsvertrag festgehalten ist, sei dabei unwichtig.

Egal, ob zum Kund:innentermin, Hausbesuch oder Meeting: Für viele Berufstätige ohne feste Arbeitsstelle ist die Fahrt zum Einsatzort mehr als nur ein Umweg. Sie kostet Zeit, Nerven – und möglicherweise Geld, wenn die Fahrt nicht als Arbeitszeit gilt.

Bei einem Fall in Spanien fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wichtiges Urteil, das auch für Berufstätige hierzulande Klarheit bringt.

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Der Fall aus Spanien

Jeden Morgen mussten sich Mitarbeiter eines spanischen Umweltunternehmens an einem Treffpunkt versammeln, berichtet der Medien- und Softwareanbieter "Haufe". Von dort seien sie mit einem Firmenwagen zur jeweiligen Arbeitsstelle und später wieder zurück zum Sammelpunkt gebracht worden.

Das Problem: Die Fahrt zwischen Treffpunkt und Einsatzort sei zwar als Arbeitszeit erfasst worden, der Rückweg zur Sammelstelle jedoch nicht. Es sei zur Klage von Seiten der Gewerkschaft gekommen, später wurde der Fall dem EuGH vorgelegt. Und der fällte ein klares Urteil. Die Fahrt von dem Stützpunkt zur Arbeitsstelle und zurück galt in diesem Fall als Arbeitszeit. Denn die Angestellten hätten dabei keine Möglichkeit gehabt, eigenständig über ihre Fahrtzeit zu verfügen, da diese vom Arbeitgeber vorgegeben war.

Dieses Urteil vom Oktober 2025 könnte auch für deutsche Berufstätige wichtig werden. Die Online-Plattform "Anwalt.de" ordnet ein, was das Beispiel aus Spanien auch hierzulande bedeutet.


Ab wann gilt der Fahrtweg als Arbeitszeit?

Eine Fahrt wie in dem aufgeführten Fallbeispiel gelte laut EU-Richtlinie den Angaben von "Anwalt.de" zufolge als Arbeitszeit, wenn einer der folgenden Punkte auf Berufstätige ohne festen Arbeitsort zutrifft:

  • Ohne die Fahrt ist die jeweilige Arbeitsaufgabe nicht möglich.

  • Während der Fahrt kann die oder der Arbeitnehmer:in nicht eigenständig über ihre oder seine Zeit verfügen.

  • Die arbeitgebende Person schreibt einen zeitlich und örtlich festgelegten Treffpunkt vor.

  • Ein Firmenfahrzeug fährt die Angestellten zum Arbeitsort.

Ob die betroffene Person selbst oder etwa ein:e Kolleg:in fährt, sei unwichtig für diese Einordnung. Ebenso das, was im Arbeitsvertrag steht. Fest stehe: Arbeitszeit muss bezahlt und erfasst werden, auch zur Berechnung etwaiger Überstunden oder festgelegter Ruhezeiten. Das gelte in der gesamten EU.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Haufe: "Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit"

Anwalt.de: "Fahrtzeit ist Arbeitszeit: Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs"

Urteil des EuGH (Sechste Kammer) vom 9. Oktober 2025

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