Bei "Stretcherz"
Asbest-Gefahr: Aldi Süd ruft Spielfiguren zurück
Aktualisiert:
von Max StrumbergerSpielfiguren des Herstellers HTI könnten unter Umständen Asbest enthalten.
Bild: HTI
Asbestverdacht bei Kinderspielzeug: Der Hersteller HTI ruft bestimmte "Stretcherz"-Figuren zurück, die bei Aldi Süd und Woolworth verkauft wurden.
Das Wichtigste in Kürze
In mehreren Bundesländern werden HTI-Spielfiguren bei Aldi Süd und Woolworth zurückgerufen.
In der Füllung könnte Asbest stecken – vor allem beim Bruch der Figuren besteht Gefahr.
Kundinnen und Kunden sollen die Produkte umgehend zurückgeben.
In mehreren Bundesländern werden derzeit Spielzeugfiguren aus den Regalen von Aldi Süd und Woolworth zurückgerufen – der Grund ist brisant: Der Hersteller HTI warnt vor einer möglichen Asbest-Belastung. Betroffen sind die Figuren "Stretcherz 4er Pack Electro Squad" und "Stretcherz 4er Pack Skull Squad". In der Füllung der Spielfiguren könne Asbest enthalten sein, teilte das Unternehmen mit. Es bestehe ein Gesundheitsrisiko, wenn eine der Figuren beschädigt werde und belastetes Füllmaterial austrete. Die Produkte sollten deshalb auf keinen Fall weiterverwendet werden.
Die betreffenden Artikel wurden laut Hersteller zwischen dem 3. November 2025 und dem 16. Februar 2026 in allen deutschen Regionen mit Aldi-Süd-Filialen verkauft. Ebenso seien entsprechende HTI-Spielzeugfiguren über das Filialnetz von Woolworth in Deutschland in den Handel gelangt. HTI richtet sich mit einem eindringlichen Appell an die Kundschaft: "Wenn Sie eine der genannten Spielfiguren besitzen, stellen Sie die Nutzung sofort ein", heißt es von dem Unternehmen. "Verwenden Sie das Produkt nicht weiter. Beschädigte Figuren sollten in einen Gefrierbeutel oder ein vergleichbares Behältnis verpackt und gut verschlossen werden."
Kaufpreis wird erstattet
Kund:innen können die betroffenen Figuren in jede Aldi-Süd-Filiale zurückbringen. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet, heißt es weiter. Auch Woolworth nimmt nach Unternehmensangaben die Artikel zurück. Der Rückruf erfolgt aus Sicht von Verbraucherschützern zu Recht mit deutlichen Warnhinweisen, da bereits der Verdacht einer Asbest-Belastung ernst genommen werden müsse – zumal es sich um Produkte handelt, die vor allem von Kindern genutzt werden. Asbest gilt als hochgradig krebserregender Gefahrstoff.
Asbest kann Lungenkrebs auslösen
Die feinen Fasern können beim Einatmen schwere Erkrankungen wie Asbestose sowie Lungen- oder Rippenfellkrebs verursachen. Diese Krankheiten treten häufig erst Jahrzehnte nach einer Belastung auf. Besonders gefährlich sind freigesetzte Fasern, wenn Material beschädigt wird und Partikel in die Luft gelangen. Verbraucher:innen wird daher geraten, die Warnhinweise strikt zu befolgen und die Produkte umgehend aus dem Kinderzimmer zu entfernen.
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Verwendete Quellen:
Lebensmittelwarnung.de
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