Klageregister offen
Amazons Prime-Preiserhöhung: Jetzt ist eine Sammelklage möglich
Veröffentlicht:
von Jacqueline Bittl:newstime
Urteil: Amazon-Kunden können Geld zurückfordern (5. Dezember)
Videoclip • 58 Sek • Ab 12
Verbraucher:innen können jetzt gegen Amazons Preiserhöhung von 2022 vorgehen. Worum es in der Sammelklage geht, welche Chancen bestehen und wie Amazon reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
Verbraucher:innen können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Prime-Preiserhöhung von Amazon im Sommer 2022 anschließen.
Gerichte erklärten die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel bereits für unwirksam, das Urteil ist wegen einer Revision beim Bundesgerichtshof jedoch noch nicht rechtskräftig.
Bei Erfolg der Klage könnten registrierte Prime-Kund:innen je nach Abo-Modell bis zu 60 Euro zurückerhalten.
Im Streit um die im Sommer 2022 erfolgte Preiserhöhung des Prime-Abonnements von Amazon haben Verbraucher:innen nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ), wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Amazon hatte den Preis für Prime in Deutschland im Sommer 2022 angehoben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale waren davon Millionen Kund:innen betroffen. Die Verbraucherschützer halten diese Preisanpassung für rechtswidrig.
Gerichte erklären Preisanpassung bei Prime für unzulässig
Eine Klage gegen Amazon wurde zunächst vor dem Landgericht und anschließend in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. In beiden Verfahren entschieden die Gerichte zugunsten der Verbraucherzentrale und erklärten die Preisanpassungsklausel des deutschen Prime-Mitgliedsprogramms für unwirksam. Da Amazon Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.
Vor diesem Hintergrund reichte die Verbraucherzentrale NRW im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm ein. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Verbraucher:innen, die im Klageregister eingetragen sind, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale seien dies – abhängig vom jeweiligen Abonnement – derzeit bis zu 60 Euro, wobei sich der Betrag mit zunehmender Verfahrensdauer weiter erhöhen könne, erklärte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Noch kein Verhandlungstermin beim OLG Hamm
Wann das Oberlandesgericht Hamm den Fall verhandeln wird, ist bislang nicht bekannt. Nach Informationen des Bundesamts für Justiz ist eine Eintragung in das Klageregister bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen sei unzulässig gewesen, betonte Schuldzinski. Einzelne Klagen seien für Betroffene jedoch aufwendig, weshalb die Sammelklage einen einfachen, unkomplizierten und kostenfreien Weg biete, um die eigenen Rechte geltend zu machen.
Amazon weist Vorwürfe zurück und verweist auf Kündigungsrecht
Amazon wies die Anschuldigungen erneut zurück. Man habe Kund:innen transparent und unter Beachtung des geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert, erklärte ein Unternehmenssprecher. Zudem hätten Mitglieder jederzeit die Möglichkeit gehabt, ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen; entsprechende Hinweise seien in den Mitteilungen mehrfach klar dargestellt worden. Da Amazon dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht zustimme, habe das Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Verbraucherzentrale NRW machte außerdem darauf aufmerksam, dass derzeit eine weitere Sammelklage gegen Amazon anhängig ist. In diesem Verfahren geht die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote beim Streaming-Dienst Prime Video vor. Beide Klagen seien voneinander unabhängig.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
FAQ: Sammelklage
Eine Sammelklage ist ein Verfahren, bei dem viele Betroffene gemeinsam ihre Rechte gegen ein Unternehmen durchsetzen. In Deutschland wird sie meist von Verbraucherverbänden geführt, wobei sich Betroffene in ein Klageregister eintragen. Das Gericht klärt dabei grundsätzliche Rechtsfragen, etwa ob eine Preiserhöhung zulässig war; eine automatische Auszahlung von Geld erfolgt jedoch nicht.
Die Erfolgsaussichten gelten als gut, aber noch offen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Amazons Preiserhöhung auf einer unwirksamen Klausel beruhte, was klar für die Verbraucher:innen spricht. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Amazon Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Die endgültige Entscheidung steht daher noch aus.
Ziel der Klage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 rechtswidrig war. Auf dieser Grundlage sollen betroffene Kund:innen die Möglichkeit erhalten, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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