Tierquälerei in Schleswig-Holstein
Flensburg: Bewährung nach grausamem Tod von Hund
Veröffentlicht:
von Claudia Scheele:newstime
In diesem Bundesland ist der Hundeführerschein jetzt Pflicht
Videoclip • 01:26 Min • Ab 12
Ein 38-Jähriger hat in Flensburg einen Hund qualvoll an einem Baum erhängt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe.
Vor dem Amtsgericht Flensburg ist das Urteil in einem erschütternden Fall von Tierquälerei gefallen. Ein 38-jähriger Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Verurteilte eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro an den Trägerverein des örtlichen Tierheims zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Pudelmischling "Buddy" im März 2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum stranguliert hat.
Qualvoller Tod statt Abgabe im Tierheim
Der Tod des Tieres war laut den Erkenntnissen des Gerichts äußerst qualvoll. Die zuständige Richterin verwies auf die Aussagen eines Gutachters, der die Tierleiche obduziert hatte, und erklärte, dass der kleine Rüde noch gelebt habe, als er aufgehängt wurde.
Als Motiv für die grausame Tat nannte die Richterin schlichtweg: "Der Hund nervte." Eine Abgabe im Tierheim sei für den Angeklagten keine Option gewesen, da er befürchtete, seine Partnerin und Besitzerin des Hundes könnte das Tier von dort wieder zurückholen.
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Widersprüche und späte Einsicht
Während des Indizienprozesses hatte sich der Angeklagte mehrfach in Widersprüche verstrickt. Zunächst behauptete er, er habe den Hund zum Einschläfern bringen wollen und ihn dabei einem flüchtigen Bekannten übergeben. Diese Geschichte glaubte die Richterin dem Mann jedoch nicht.
Erst kurz vor den Plädoyers ließ der 38-Jährige über seinen Verteidiger erklären, dass er die Verantwortung für den Tod von "Buddy" übernehme, sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. In seinem letzten Wort gab er an, dass ihm das Geschehene leidtue.
Dass der Mann trotz der Brutalität der Tat nicht ins Gefängnis muss, begründete das Gericht mit seiner positiven Sozialprognose. Der Angeklagte lebe in stabilen Verhältnissen, sei berufstätig und mittlerweile Vater eines gemeinsamen Kindes mit der Hundehalterin. Der Fall hatte in Flensburg und in den sozialen Netzwerken im Vorfeld für große Anteilnahme, aber auch für massive Drohungen und Hasskommentare gesorgt.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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