Neue Regelung

Steuerbescheid: Ab 2027 gilt eine wichtige Änderung

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

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Die Bundesregierung plant, Steuerbescheide ab 2027 grundsätzlich digital zuzustellen. Nicht jeder muss aber auf den gewohnten Papierbescheid verzichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2027 sollen Steuerbescheide grundsätzlich häufiger digital bereitgestellt werden.

  • Papierbescheide werden zur Ausnahme gemacht.

  • Bei den Einspruchsfristen heißt es, ganz genau hinzuschauen.

Steuerbescheide könnten ab 2027 deutlich häufiger nicht mehr im Briefkasten landen, sondern im digitalen Postfach. Die Bundesregierung plant mit dem Jahressteuergesetz 2026 eine Änderung der Abgabenordnung. Sie soll für Verwaltungsakte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden, wie t-online berichtet. Damit würde die elektronische Zustellung bei der Steuerverwaltung stärker zum Regelfall.

Entscheidend soll künftig nicht mehr sein, ob die Steuererklärung digital oder auf Papier abgegeben wurde. Maßgeblich wäre vielmehr, ob die betroffene Person ein aktives Elster-Konto besitzt. In diesem Fall sollen Bescheide elektronisch zur Abholung bereitgestellt werden – etwa über "Mein Elster" oder über angebundene Steuersoftware. Eine Zustellung des Steuerbescheids per E-Mail ist nicht vorgesehen.

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Steuerbescheid soll digital werden – doch es gibt Ausnahmen

Die geplante Regelung ist als sogenannte Soll-Vorschrift vorgesehen. Das heißt: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, soll das Finanzamt den digitalen Weg nutzen. Im Einzelfall kann es aber weiterhin einen Bescheid per Post verschicken. Für Menschen ohne Internetzugang oder bei Härtefällen sollen zudem Ausnahmen möglich bleiben, heißt es in dem Bericht weiter.

Wer trotz aktivem Elster-Konto einen Papierbescheid erhalten möchte, sollte die Möglichkeit der postalischen Bekanntgabe rechtzeitig prüfen. Laut dem Portal inFranken.de kann diese Einstellung in Elster unter "Formulare und Leistungen" bei den Angaben zur elektronischen Bekanntgabe ausgewählt werden.

Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid läuft auch ohne Öffnen

Besonders wichtig ist die Umstellung für Menschen, die gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen wollen. Wie inFranken.de weiter berichtet, gilt ein elektronisch bereitgestellter Bescheid grundsätzlich am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Von diesem Zeitpunkt an läuft die einmonatige Einspruchsfrist – auch wenn das Dokument noch nicht geöffnet wurde.

Deshalb sollten Nutzer:innen ihr Elster-Postfach oder die verwendete Steuersoftware regelmäßig kontrollieren. Empfehlenswert ist außerdem, die hinterlegte E-Mail-Adresse und Benachrichtigungen zu überprüfen. Die E-Mail selbst enthält dabei nicht den Steuerbescheid, sondern informiert lediglich darüber, dass ein neues Dokument im digitalen Postfach bereitliegt.


Kommen noch Änderungen am Gesetz?

Die Neuregelung steht bislang im Entwurf des Jahressteuergesetzes. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern. Ein ähnlicher Digitalisierungsschritt war bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 geplant, wurde damals aber nicht verbindlich umgesetzt. Für 2026 entscheiden Finanzämter weiterhin im Einzelfall, ob sie einen Steuerbescheid digital oder auf Papier bekannt geben.


Verwendete Quellen:

inFranken.de: "Neue Regel beim Steuerbescheid ab 2027: Das müssen Steuerzahler beachten"

t-online: "Das soll sich ab 2027 beim Steuerbescheid ändern"

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