Gerichtsprozess in Nürnberg
Prozess um Abrechnungsbetrug: Urteil gegen Arzt aus Niederbayern erwartet
Veröffentlicht:
von Josefine EnkeDer Abrechnungsbetrug soll einen Schaden von rund 1,6 Millionen Euro verursacht haben. (Symbolbild)
Bild: Daniel Karmann/dpa
Ein Mediziner aus Niederbayern soll Leistungen abgerechnet haben, die er nicht erbracht hat. Der Schaden ist immens. Was fordern Anklage und Verteidigung?
Prozess gegen Arzt aus Niederbayern
Im Prozess um vielfachen Abrechnungsbetrug gegen einen Arzt aus Niederbayern will das Landgericht in Nürnberg am Montag ein Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer gefordert, den Angeklagten wegen 13-fachen Betrugs und eines sexuellen Übergriffs zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten zu verurteilen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Zudem plädierte die Anklage demnach dafür, ein vierjähriges Berufsverbot zu verhängen und die Einziehung von Wertersatz von über 1,4 Millionen Euro anzuordnen. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten wegen der Betrugsvorwürfe zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten zu verurteilen. Den Vorwurf des sexuellen Übergriffs sah diese nicht als erwiesen an.
Schaden von rund 1,4 Millionen Euro
Die für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hatten dem Mediziner aus Niederbayern vorgeworfen, als sogenannter Poolarzt eine Vielzahl von Leistungen wie Hausbesuche im Notdienst abgerechnet zu haben, die er aber nicht erbracht haben soll. Dadurch soll der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft ein Schaden von rund 1,4 Millionen Euro entstanden sein.
Ein Poolarzt ist kein Vertragsarzt, sondern übernimmt Bereitschaftsdienste und rechnet diese auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Außerdem ist der Mann wegen der sexuellen Nötigung einer Patientin angeklagt. Er soll dieser bei einer Behandlung in Passau im Februar 2021 ohne medizinischen Grund an die Brust gefasst haben.
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Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
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