Gerichtsurteil in Schweinfurt

Kollegin in Mellrichstadt "hingerichtet": Lebenslange Haft für 22-Jährigen

Veröffentlicht:

von Josefine Enke

Der Angeklagte hat sich für seine Tat entschuldigt. (Archivbild)

Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa


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Er plante die Tat, kaufte sich ein Messer und stach zu: Wie ein junger Mann im Büro seine Kollegin tötete und warum Prozessbeteiligte von einer "Hinrichtung" sprechen.

Keine besondere Schwere der Schuld

Immer wieder fällt im Prozess das Wort "Hinrichtung": Wegen tödlicher Messerstiche auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt hat das Landgericht Schweinfurt einen 22-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem jungen Mann Mord, versuchten Mord und gefährlichen Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Die besondere Schwere der Schuld, auf die die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter gedrungen hatten, wurde nicht festgestellt.

Absoluter Tötungswille

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vorgeworfen. "Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten", sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. "Die Tat wurde geplant." Auch die Pflichtverteidigerin hatte einen Mord als erwiesen angesehen. "Ihm kam es darauf an, zu töten", sagte die Anwältin des 22-Jährigen.

Der Angeklagte, ein Deutscher aus Thüringen, hatte in seinem letzten Wort vor Gericht gesagt: "Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nicht begangen."

Geständnis zu Prozessbeginn

Der 22-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. "Ich habe die Frau gehasst", hatte er nüchtern erklärt. "Wir haben uns nicht gut verstanden." Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt. 

Die Nebenklagevertreter und der Ankläger sprachen in dem Prozess von einer regelrechten "Hinrichtung" der arg- und wehrlosen Frau sowie tiefsten Abgründen menschlichen Handels. Der Angriff war am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön erfolgt.

Bei der Attacke auf die zweifache Mutter hatte der Angeklagte zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich verletzt, der der Frau helfen wollte. Auch ein weiterer Kollege erlitt Verletzungen.

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Verwendete Quelle:

Nachrichtenagentur dpa


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