Strafe für FC Bayern München II
Geldstrafe und Punktabzug für FC Bayern München II: Fans zünden Pyrotechnik
Veröffentlicht:
von Magdalena ArtnerDas Sportgericht des BFV bestraft den FC Bayern.
Bild: Peter Kneffel/dpa
Fans der Bayern-Amateure zünden Pyrotechnik - und sorgen damit für eine Strafe gegen ihren Club. Es gibt die Möglichkeit, dass die Strafe reduziert wird.
Punktabzug und 26.000 Euro Geldstrafe
Punktabzug und Geldstrafe für den FC Bayern München II in der Regionalliga: Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Amateurmannschaft des deutschen Fußball-Rekordmeisters wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um das Spiel beim SV Wacker Burghausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro sowie dem Abzug eines Punktes verurteilt.
Laut Verband ist es der zehnte Verstoß
Das Spiel fand am 5. Dezember statt. Es war laut BFV-Angaben bereits der zehnte Verstoß des Münchner Anhangs in der laufenden Saison. Das Urteil ist laut Mitteilung rechtskräftig, die Tabelle wurde entsprechend korrigiert.
In der Nachholbegegnung des neunten Spieltags hatten nach BFV-Angaben Anhänger des FC Bayern wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und damit auch Spieler auf dem Feld gefährdet. Die Partie musste zweimal vom Schiedsrichter unterbrochen werden. Das Sportgericht unter Vorsitz von Heiko Loder ahndet damit schon zum zehnten Mal in dieser Saison der Regionalliga Bayern einen Verstoß des FCB-Anhangs gegen die Platzdisziplin.
Reduzierte Strafe für FC Bayern möglich
Das Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Verbandes vor, dass die Strafe binnen eines Jahres bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann. Wird der Täter ermittelt, kann die Verantwortung stärker auf diese Person verlagert werden.
Auch kann der Punktabzug in einem solchen Fall möglicherweise rückgängig gemacht werden, wenn der Verein binnen drei Monaten, spätestens jedoch fünf Wochen vor dem letzten Spieltag der Saison einen entsprechenden Antrag stellt.
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Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
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