Pflegende Ruheständler:innen betroffen
Diesen Teilrenten-Trick will Schwarz-Rot ab 2027 stoppen
Veröffentlicht:
von Joachim Vonderthann:newstime
Ab 2027: Einschnitte bei der Teilrente
Videoclip • 01:04 Min • Ab 12
Pflegende Ruheständler:innen können ihre spätere Rente derzeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch erhöhen – indem sie auf einen winzigen Teil ihrer Vollrente verzichten. Doch damit soll bald Schluss sein.
Das Wichtigste in Kürze
Pflegende Rentner:innen können bislang durch den Wechsel in eine Teilrente zusätzliche Rentenpunkte erhalten.
Diesen legalen Trick will die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027 unterbinden.
Von der gesetzlichen Änderung könnten sehr viele Menschen betroffen sein.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Davon profitieren bislang auch Menschen, die ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Sie können ihre Vollrente in eine Teilrente umwandeln und so wieder rentenversicherungspflichtig werden. Die Pflegekasse zahlt dann erneut Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Konkret genügt es laut t-online, auf 0,01 Prozent der Vollrente zu verzichten. Die pflegende Person erhält dann eine Teilrente von mindestens 99,99 Prozent. Je nach Pflegegrad kann ein Jahr häuslicher Pflege den monatlichen Rentenanspruch derzeit um 7,04 bis 37,27 Euro erhöhen, heißt es in dem Bericht weiter.
Auch in den News:
Wie viele Rentner:innen diesen Weg gezielt nutzen, wird nicht erfasst. Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen jedoch, wie groß die betroffene Gruppe sein könnte: Im Jahr 2025 bezogen bundesweit rund 178.400 Menschen eine Altersteilrente. Davon hatten etwa 101.200 Personen die Regelaltersgrenze bereits erreicht.
Die Expertin Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärte gegenüber t-online: "In dieser Gruppe ist ein hoher Anteil an Pflegepersonen zu vermuten."
Der gewählte Teilrentenanteil liege bei diesen Personen in der Regel bei mindestens 99 Prozent. Das ist ein Hinweis darauf, dass viele nur auf einen sehr kleinen Teil ihrer Rente verzichten, um weiterhin Rentenbeiträge aus der Pflege zu erhalten.
Gesetzesänderung ab Januar geplant
Die Bundesregierung will diese Regelung nun ändern. Im Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) wird die Möglichkeit als "unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung" bezeichnet. Diese Möglichkeit war durch Flexirentengesetz von 2017 entstanden. Sie erlaubte es Menschen, nach Erreichen der Altersgrenze durch den Wechsel von der Voll- in die Teilrente wieder versicherungspflichtig zu werden.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen nur noch pflegende Personen Rentenpunkte über die Pflegeversicherung erhalten können, die ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Wer bereits regulär Altersrente bezieht, könnte künftig also keine zusätzlichen Rentenbeiträge der Pflegekasse mehr sammeln. Mit der geplanten Änderung will die Bundesregierung die Pflegeversicherung entlasten.
Verwendete Quellen:
t-online: "Regierung stoppt legalen Trick für mehr als 100.000 Rentner"
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