Koalitionsausschuss
Union und SPD erzielen Einigungen – bei diesen wichtigen Punkten bleiben Fragen offen
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von dpa:newstime
Die Streitthemen im Koalitionsausschuss
Videoclip • 04:00 Min • Ab 12
Nach langen Verhandlungen im Kanzleramt haben sich Union und SPD auf zentrale Reformen geeinigt. Doch nicht in allen Fragen herrscht Klarheit – ein Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
Union und SPD einigten sich auf Reformen bei Bürgergeld, E-Auto-Förderung und Aktivrente.
Rentner:innen dürfen künftig bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Der Streit über das Verbrenner-Aus ab 2035 bleibt vorerst ungeklärt.
Mehr als acht Stunden saßen die Spitzen von Union und SPD im Kanzleramt zusammen. Am Ende stehen Einigungen in zentralen Streitthemen, unter anderem beim Bürgergeld. Anderswo herrscht weiter Uneinigkeit.
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Das bisherige Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet. Damit müssen sich die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher:innen auf strengere Auflagen einstellen.
Wer als Empfänger:in von Grundsicherung einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll sofort zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Wer diesen Termin schwänzt, dem soll die monatliche Überweisung um 30 Prozent gekürzt werden. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett eingestellt werden. Wer auch im Monat darauf nicht erscheint, dem werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft gestrichen.
Härtefälle sollen berücksichtigt werden, "wenn mögliche gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe für das Nichterscheinen festgestellt werden".
Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Unter anderem soll das Schonvermögen an die Lebensleistung geknüpft werden.
Aktivrente
Die sogenannte Aktivrente, mit der Menschen im Rentenalter 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können sollen, soll bereits zum 1. Januar 2026 starten - das entsprechende Gesetz soll so rasch wie möglich beschlossen werden und notfalls rückwirkend zu diesem Datum in Kraft treten.
Möglich sein soll die Aktivrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Mehr netto soll es nicht erst nach der Steuererklärung geben, sondern schon beim Lohnsteuerabzug. Einen Progressionsvorbehalt bei der Steuer gibt es nicht.
E-Auto-Prämie
Es soll ein neues E-Auto-Förderprogramm geben. Das soll sich insbesondere an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen richten, als Unterstützung für den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität und emissionsfreie Fahrzeuge.
Für das Förderprogramm sollen bis 2029 Milliardenbeträge bereitgestellt werden. Konkret geht es um Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Verkehr und Infrastruktur
Nach einigen Querelen in den vergangenen Wochen stellen die Koalitionsspitzen klar: Auch wenn der Schwerpunkt auf der Sanierung und Modernisierung von Verkehrswegen liegen soll, soll das Verkehrsnetz auch "durch Neu- und Ausbau" weiterentwickelt werden. "Deshalb sagen wir: Alles, was baureif ist, wird auch gebaut", heißt es unter anderem im Beschlusspapier.
Dafür sollen drei Milliarden Euro im schuldenfinanzierten Sondervermögen für die Infrastruktur umgeschichtet werden, innerhalb des Zeitraums 2026-29. Nach zwei Jahren soll überprüft werden, ob die Mittel ausreichend sind.
Verbrenner-Aus vertagt
Ein Streitpunkt bleibt auch nach den nächtlichen Verhandlungen: wie die Bundesregierung zum endgültigen EU-weiten Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennermotor im Jahr 2035 steht. Man habe noch "nicht zu einer abschließenden Bewertung gefunden", sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU). Man wolle dem "Autogipfel" am Nachmittag auch nicht vorgreifen, hieß es von Unions- und SPD-Seite. SPD-Chef Lars Klingbeil kündigt aber dann auch eine zügige Positionierung der Bundesregierung zum Thema Automobil an.
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