Sicherung des Rentenniveaus
Mütterrente, Aktivrente, Betriebsrente: Bundesrat stimmt zu - Rentenpaket kommt
Veröffentlicht:
von Jacqueline Bittl:newstime
"Ja" zum Rentenpaket mit Kanzlermehrheit (5. Dezember)
Videoclip • 03:17 Min • Ab 12
Stabile Renten, Mütterrente und Aktivrente: Über das Rentenpaket der Koalition wurde lange verhandelt. Nun waren erneut die Bundesländer am Zug.
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesrat hat das Rentenpaket 2025 gebilligt, welches das Rentenniveau bis 2031 sichert und die Gleichstellung von Kindererziehungszeiten vorantreibt.
Mit der Aktivrente können Rentner:innen ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Betriebsrenten sollen attraktiver werden, insbesondere für Geringverdiener:innen und kleinere Unternehmen.
Der Bundesrat hat das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition gebilligt und damit den Weg frei gemacht. Das Gesetz zur Sicherung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Zeiten der Kindererziehung kann nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar in Kraft treten. Mit der Aktivrente wird zudem eine neue Steuerbefreiung eingeführt, außerdem sind Verbesserungen bei den Regelungen für Betriebsrenten vorgesehen.
Rentenniveau bis 2031 gesichert
Die bisher nur bis zum laufenden Jahr geltende Haltelinie für das Rentenniveau wird jetzt bis 2031 fortgeführt und bei 48 Prozent festgeschrieben. Dabei wird die sogenannte Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt.
Mithilfe von Bundesmitteln werden die Renten jährlich so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter diese Marke fällt. Nach Angaben der Bundesregierung würde eine monatliche Rente von 1.500 Euro dadurch zum 1. Juli 2031 um 35 Euro höher ausfallen.
Ab dem Jahr 2029 entstehen dadurch zunächst jährliche Kosten von 3,6 Milliarden Euro, die bis 2031 auf rund elf Milliarden Euro steigen; auch in den Folgejahren sind Ausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe zu erwarten.
Zwar sinkt das Rentenniveau ab 2032, jedoch von einem höheren Ausgangswert. Die Stabilisierung des Niveaus war der SPD ein zentrales Anliegen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstrich im Bundesrat, es sei "ein Kern des Sozialstaats", dass sich Arbeit lohnen müsse.
Ausweitung der Mütterrente
Die sogenannte Mütterrente regelt die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird die anrechnungsfähige Erziehungszeit um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre ausgeweitet.
Ab 2027 soll die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in den ersten drei Lebensjahren der Kinder einheitlich berücksichtigt werden, wobei das erste Jahr jeweils erst im darauffolgenden Jahr rückwirkend angerechnet wird.
Die jährlichen Kosten dafür belaufen sich auf rund fünf Milliarden Euro. Die Ausweitung der Mütterrente war vor allem ein Anliegen der CSU. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete das Rentenpaket als ein wichtiges Signal zur Anerkennung von Lebensleistung.
Aktivrente und Wegfall der Altersgrenze für befristete Beschäftigung
Das bisherige Verbot, Arbeitnehmer:innen nach Erreichen des Rentenalters ohne Sachgrund befristet weiter zu beschäftigen, wird aufgehoben. Dies wird mit dem beschlossenen Aktivrentengesetz kombiniert: Ab dem kommenden Jahr dürfen Rentner:innen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Nach Angaben der Regierung könnten dadurch rund 168.000 Menschen weiterhin berufstätig bleiben. Der freiwillige Steuerbonus für Rentner:innen geht auf eine Initiative der CDU zurück.
Verbesserungen bei Betriebsrenten beschlossen
Der Bundesrat verabschiedete zudem ein Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten. Diese bleiben freiwillig, sollen jedoch attraktiver gestaltet werden. Besonders bei kleineren Unternehmen und für Geringverdiener:innen ist ein Ausbau vorgesehen. Gleichzeitig wird der steuerliche Förderhöchstbetrag angehoben.
Weitere Rentenreformen unter Schwarz-Rot geplant
Auf die Bürger:innen kommen unter der schwarz-roten Koalition weitere Reformen der Rentenpolitik zu. Bereits zwei Tage zuvor hatte das Bundeskabinett eine Rentenkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten soll, wie die Altersvorsorge langfristig gesichert und eine Überlastung von Beitrags- sowie Steuerzahlern vermieden werden kann, auch angesichts des zunehmenden Renteneintritts der Babyboomer. Ab Mitte 2026 ist die Umsetzung durch Gesetzgebung vorgesehen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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