Klagen erfolgreich
"Hammerskins": Gericht hebt Verbot von Neonazi-Gruppierung auf
Aktualisiert:
von Emre BölükbasiErneut wird ein unter Ex-Bundesinnenministerin Faeser beschlossenes Verbot einer Gruppierung aufgehoben. (Archivbild)
Bild: Jens Büttner/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht kippt das von Ex-Innenministerin Nancy Faeser verfügte "Hammerskins"-Verbot. Was das für die Gruppierung jetzt bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesverwaltungsgericht hebt das "Hammerskins"-Verbot auf.
Begründung: Keine belegte bundesweite Dachorganisation.
Ausschlaggebend waren fehlende Beweise für eine nationale Führungsstruktur.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung "Hammerskins Deutschland" aufgehoben. Die Richter:innen gaben damit den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Chapter gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.
Warum das Verbot scheiterte
Der entscheidende Grund für die Aufhebung des Verbots war, dass das Bundesinnenministerium nicht ausreichend beweisen konnte, dass tatsächlich eine bundesweite "Hammerskins"-Dachorganisation existiert hat. Das Gericht konnte keine übergeordnete, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung erkennen, die hätte verboten werden können.
Laut Vereinsgesetz kann das Bundesinnenministerium nur überregional tätige Vereine verbieten. Bleibt der Wirkungskreis einer Gruppierung auf ein Bundesland beschränkt, sind die Länder für etwaige Verbote zuständig.
Argumente der Kläger
Die Kläger:innen hatten vehement bestritten, dass es eine nationale Ebene und einen bundesweiten Anführer gegeben habe. Sie argumentierten, dass die regionalen Chapter völlig autonom gewesen seien. Zwar sei viermal pro Jahr eine Zusammenkunft namens "National Officers Meeting" veranstaltet worden, dort seien jedoch keine Beschlüsse gefasst worden, denen die Regionalgruppen unterlagen. Auch seien keine bundesweit einheitlichen Symbole verwendet worden.
Das ursprüngliche Verbot
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte 2023 die "Hammerskins Deutschland" samt ihren regionalen Ablegern verboten. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Polizei führte daraufhin Razzien bei Mitgliedern in zehn Bundesländern durch. Faeser bezeichnete die Maßnahme damals als "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus".
Hintergrund zu den "Hammerskins"
Die "Hammerskins" verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt ursprünglich aus den USA. Seit Anfang der 1990er-Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die "Hammerskins" in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.
Bedeutung des Urteils
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft betonte in der Urteilsbegründung: "Auf das Vorliegen von Verbotsgründen kam es überhaupt nicht an." Es wurde demnach gar nicht geprüft, ob die "Hammerskins" verfassungsfeindlich sind, da dies für die Entscheidung nicht relevant war. Die Wirkung dieser Entscheidung auf andere Vereinsverbote oder ein mögliches AfD-Verbotsverfahren dürfte daher begrenzt sein.
Die regionalen Chapter der "Hammerskins" können nun vorerst weitermachen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch klar, dass es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder unbenommen bleibt, "einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können".
Das "Hammerskins"-Verbot ist bereits die zweite Verbotsverfügung von Nancy Faeser, die vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wurde. Im Juni hatte das Gericht bereits das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" aufgehoben.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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