Grundsicherung kommt 2026

Bürgergeld 2026: Auszahlungstermine und neue Regeln

Veröffentlicht:

von Max Strumberger

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Bürgergeld ade: Neue Grundsicherung kommt

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Drei Jahre nach der Einführung des Bürgergelds steht eine umfassende Reform bevor: Ab Juli 2026 wird die Sozialleistung durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Bis dahin gelten klare Regeln für die Auszahlung – ein Überblick über Termine und wichtige Neuerungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt.

  • Bis dahin bleibt das Bürgergeld bestehen.

  • Erfahre hier alles über die Auszahlungstermine 2026 und die Auswirkungen auf Anspruch und Regelsätze.

Das Bürgergeld, das 2023 Hartz IV abgelöst hat, steht vor einer entscheidenden Veränderung. Drei Jahre nach seiner Einführung wird die Sozialleistung von einer neuen Grundsicherung abgelöst, die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Diese Reform, die von Union und SPD vorangetrieben wird, wirft viele Fragen auf – insbesondere für die Millionen von Menschen, die derzeit auf das Bürgergeld angewiesen sind.

Bis zur Einführung des neuen Systems bleibt das Bürgergeld jedoch bestehen, und für Empfängerinnen und Empfänger ist es essenziell zu wissen, wann sie 2026 mit den monatlichen Zahlungen rechnen können. Die Auszahlung des Bürgergelds erfolgt weiterhin zuverlässig zum Monatsanfang, wobei der Betrag bereits am letzten Werktag des Vormonats gutgeschrieben wird. Diese Regelung stellt sicher, dass Berechtigte ihre Lebenshaltungskosten rechtzeitig decken können.

Die genauen Termine lauten:

Januar: Dienstag, 30. Dezember 2025
Februar: Freitag, 30. Januar 2026
März: Freitag, 27. Februar 2026
April: Dienstag, 31. März 2026
Mai: Donnerstag, 30. April 2026
Juni: Freitag, 29. Mai 2026
Juli: Dienstag, 30. Juni 2026
August: Freitag, 31. Juli 2026
September: Montag, 31. August 2026
Oktober: Mittwoch, 30. September 2026
November: Freitag, 30. Oktober 2026
Dezember: Montag, 30. November 2026


Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Doch nicht alle sind auf diese Termine vorbereitet: Ab Januar 2026 wird ein Bankkonto zwingend erforderlich, da das bisherige Scheckverfahren eingestellt wird. Für viele Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger bedeutet dies eine zusätzliche Herausforderung, insbesondere für diejenigen ohne Zugang zu einem Konto. Die Auszahlungstermine für 2026 sind klar geregelt und bieten Planungssicherheit – von Dezember 2025 bis November 2026 bleibt der Rhythmus konstant.

Neben der Frage nach den Auszahlungsterminen bleibt die Diskussion um die Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergelds zentral. Die Sozialleistung soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und richtet sich an erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren. Auch Menschen mit geringem Einkommen können aufstockendes Bürgergeld beantragen, wenn ihr Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Besonders wichtig ist die Unterstützung für Bedarfsgemeinschaften, in denen auch nicht erwerbsfähige Personen – wie Kinder – von der Leistung profitieren können.

Höhe des Bürgergelds bleibt unverändert

Die Höhe des Bürgergelds bleibt 2026 unverändert – eine Entscheidung, die angesichts der wirtschaftlichen Lage für Diskussionen sorgt. Nach einer deutlichen Erhöhung im Jahr 2024 und einer Nullrunde 2025 wird der Regelsatz auch im kommenden Jahr nicht angepasst. Für Alleinstehende beträgt er weiterhin 563 Euro, während Kinder unter sechs Jahren mit 357 Euro unterstützt werden. Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter auch Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese als angemessen gelten. Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, etwa bei Schwangerschaft oder Behinderung.


Verwendete Quelle:

Nachrichtenagentur dpa

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