Kontroverser Vorstoß

Arbeitsfähigkeit in Prozent? Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung

Aktualisiert:

von Christopher Schmitt

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Neue Regeln: Kommission will Teilkrankschreibung

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Mit einer ärztlichen Bescheinigung fallen erkrankte Beschäftigte komplett aus. An diesem Grundprinzip will nun eine Regierungskommission rütteln – mit einer "stufenweisen Arbeitsunfähigkeit".

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem aktuellen Bericht plädiert eine Regierungskommission für flexiblere Regeln im Krankheitsfall.

  • Statt voll oder nicht arbeitsfähig soll die Arbeitsfähigkeit zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent möglich sein.

  • Kritiker:innen bemängeln, damit könnten Arbeitgeber:innen Druck auf Arbeitnehmer:innen aufbauen.

Wer krank ist, fällt in Deutschland meist komplett im Job aus. Dieses Prinzip stellt eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission nun infrage. In ihrem aktuellen Bericht empfiehlt das Expertengremium, eine sogenannte "stufenweise Arbeitsunfähigkeit" einzuführen, bei der Ärzt:innen die Arbeitsfähigkeit differenzierter bewerten sollen – zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Einschätzung eng zwischen behandelnden Mediziner:innen und den Betroffenen abgestimmt werden. Ziel sei es, einen teilweisen Verbleib im Arbeitsprozess zu ermöglichen oder eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern – sofern die jeweilige Tätigkeit dafür geeignet ist.

Zudem sind regelmäßige Anpassungen vorgesehen, falls sich der Gesundheitszustand ändert. Langfristig könne eine frühere und stabilere Rückkehr in den Job auch dazu beitragen, die solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben zu stabilisieren, heißt es in dem Bericht.

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Derzeit kennt das deutsche Sozialrecht nur zwei Zustände: voll arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig. Andere Länder, etwa in Skandinavien, gehen laut Kommission bereits andere Wege. Dort sei eine teilweise Arbeitsunfähigkeit möglich – mit positiven Effekten für Versicherte und Volkswirtschaft.

Im Bericht steht: "Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können."

Kritik: Arbeitgeber könnten Druck ausüben

Gleichzeitig verweisen die Expert:innen auf mögliche Schattenseiten. Es bestehe die Sorge, dass Arbeitgeber:innen Druck ausüben könnten, trotz Krankheit zumindest teilweise zu arbeiten. Das könne dazu führen, dass Erkrankungen verschleppt oder chronisch würden. Deshalb sei entscheidend, dass die Einstufung ausschließlich auf medizinischer Grundlage erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.

Trotz dieser Risiken sehen andere Fachleute auch Vorteile. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit könne Beschäftigte stärker in soziale Strukturen und feste Tagesabläufe einbinden – ein Aspekt, der insbesondere bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken könne. Zudem lasse sich ein langsamer, flexibler Wiedereinstieg in den Beruf früher gestalten und einer fachlichen Entwertung nach langen Ausfallzeiten entgegenwirken.

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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