Verspätungszuschlag droht
Abgabefrist für Steuererklärung: Muss ich sie bis Ende Juli einreichen?
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:newstime
Was ist wichtig bei der Steuererklärung? (30. März)
Videoclip • 01:39 Min • Ab 12
Die Frist endet am 31. Juli – auch für dich? Hier erfährst du, ob du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 zeitnah abgeben musst – und was passiert, wenn du den Abgabetermin verpasst.
Bist du für das vergangene Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann solltest du langsam ins Tun kommen. Denn die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Nur für Steuerzahler:innen, die professionelle Hilfe von einem Steuerberater beziehungsweise Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, bleibt mehr Zeit.
Gilt die Frist auch für mich?
Zur Abgabe verpflichtet sind der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zufolge etwa Steuerzahler:innen, die
nicht versteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr – zum Beispiel durch Vermietung – hatten,
gemeinsam mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin veranlagt sind und die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor haben,
zwar verheiratet sind, aber einzeln veranlagt werden wollen,
sich Freibeträge – zum Beispiel für höhere Werbungskosten – auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen,
Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben (Elterngeld, Arbeitslosengeld und andere) mehreren Beschäftigungen nachgehen und dadurch in einem Job die Steuerklasse 6 haben,
eine Rente beziehen, die oberhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro liegt,
vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.
Verspätungszuschlag hat es in sich
Wer sich unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht, kann beim Finanzamt nachfragen. Sind sie dazu verpflichtet, sollten Steuerzahler:innen die Abgabefrist unbedingt einhalten, rät die Lohi. Wird der Termin gerissen, setzen Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Nur wer sich steuerlich beraten lässt, dem bleibt länger Zeit. Erstellt die Steuererklärung eine Steuerberaterin beziehungsweise ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027, so die Lohi. Aber Achtung: Die Beratung sollte man sich frühzeitig suchen. Rund um den Fristablauf sei die Nachfrage nach Beratungsterminen erfahrungsgemäß hoch.
Liegt ein triftiger Grund – etwa eine Krankheit oder ein Umzug – vor, können Betroffene schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Fristverlängerung bitten.
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