Mädchen stirbt
Unglück im Hallenbad – Prozess gegen Schwimmlehrerin startet
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von dpaBei einem Kinderschwimmkurs in Hamburg ist vor rund zwei Jahren ein kleines Mädchen ums Leben gekommen. (Symbolbild)
Bild: Fabian Sommer/dpa
Rund zwei Jahre nach dem Tod einer Fünfjährigen bei einem Anfänger-Schwimmkurs in einem Hamburger Hallenbad beginnt Mittwoch (09.30 Uhr) am Amtsgericht in der Hansestadt der Prozess gegen die Schwimmlehrerin. Angeklagt ist die Frau wegen fahrlässiger Tötung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Die betroffene Schwimmlehrerin sei seit dem Unglück weder in der Wasseraufsicht noch in den Schwimmunterricht eingebunden, sagte Bäderland-Sprecher Michael Dietel der Deutschen Presse-Agentur. "Wir standen und stehen dem Gericht vollständig für die Aufklärung zur Verfügung und haben unter anderem Informationsmaterial zur Ausbildung und der Qualifikation herausgegeben." Es sei wichtig herauszufinden, was vorgefallen ist und auch das Vertrauen der Eltern in den Unterricht zu stärken und transparent zu sein.
Nach dem tödlichen Badeunfall in Hamburg-Niendorf war der Schwimmunterricht laut Sprecher zunächst zeitweise eingestellt worden. Später konnten beunruhigte Eltern die Kurse ihrer Kinder zunächst begleiten.
Zudem waren seit dem Unglück die Aufsichten ausgeweitet worden: Diensthabende Wasseraufsichten nehmen nun die Becken während der Kurse zusätzlich zum Schwimmlehrer mit in den Blick. Geplant sei laut Dietel auch der Einsatz KI-basierter Wasseraufsichten mit Video, die aktuell noch getestet werden.
Mädchen starb an Sauerstoffmangel
Das Mädchen hatte im Oktober 2023 als eines von zehn Kindern an einem Anfängerkurs im Schwimmbad Bondenwald im Stadtteil Niendorf teilgenommen. Während des Kurses mit Schwimmhilfen soll sich die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft um ein weinendes Kind gekümmert und dabei nicht bemerkt haben, dass die Fünfjährige ihre Schwimmhilfe verlor und unter Wasser geriet.
Das Kind war demnach trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen eines Sauerstoffmangels gestorben. Laut Behörde hätte der Tod verhindert werden können, wenn die Frau die anderen Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.
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