Täter stellte sich selbst

Tödlicher Angriff in Berlin: Gericht ordnet für 23-Jährigen unbefristete Psychiatrie an

Veröffentlicht:

von dpa

Ein 23-Jähriger, der einen Rentner mit Messern attackiert und getötet hat, kommt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Bild: Jens Kalaene/dpa


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Das Landgericht Berlin hat die unbefristete Unterbringung eines 23-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Er hatte in Neu-Hohenschönhausen einen Rentner mit drei Messern niedergestochen. Das Opfer überlebte den Angriff nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 23-Jähriger hat in Berlin ohne Grund einen 69-jährigen Mann erstochen.

  • Nach der Tat stellte sich der Täter selbst.

  • Er handelte laut Urteil aus wahnhaften Eingebungen.

Vor rund fünf Monaten hat ein mit drei Messern bewaffneter 23-Jähriger in der Nähe einer Bushaltestelle in Berlin einen 69 Jahre alten Mann niedergestochen. Jetzt hat das Landgericht Berlin die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann habe unter "wahnhaften Eingebungen" einen Totschlag begangen, er sei ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit, sagte der Vorsitzende Richter.

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Tat in Neu-Hohenschönhausen

Der 23-Jährige war am späten Abend des 28. Dezember 2025 in Neu-Hohenschönhausen unterwegs. "Es musste ein Mensch sterben, so war seine Vorstellung", hieß es im Urteil. Als er in der Nähe einer Bushaltestelle einen ihm aus der Nachbarschaft flüchtig bekannten 69-Jährigen traf, habe er mit den Messern in Tötungsabsicht angegriffen. Das Opfer habe sieben Stich- und Schnittwunden erlitten. Der 69-Jährige überlebte den Angriff aufgrund des hohen Blutverlusts nicht.

Mordmerkmal Mordlust nicht festgestellt

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem Angriff aus Mordlust "in Nacheiferung eines fiktiven Serienmörders" ausgegangen, war davon allerdings nach der Beweisaufnahme abgerückt. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt, dass der 23-jährige Deutsche aus purer Lust am Töten handelte.

Weiter hieß es im Urteil, der Beschuldigte leide seit einigen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und höre akustische Stimmen, die ihm Befehle geben. Demnach war er "hochgradig psychotisch" zum Zeitpunkt der Tat gewesen. Mordmerkmale seien im Prozess nicht festgestellt worden.

Der 23-Jährige hatte sich kurz nach der Tat selbst gestellt und bei der Polizei gestanden, einen Mann niedergestochen zu haben. Zudem gab er drei Messer ab. Seit seiner Festnahme befindet sich der Mann vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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