NRW
Seit 16 Jahren krankgeschrieben: Disziplinarverfahren gegen Lehrerin eingeleitet
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von dpaSeit rund 16 Jahren ist eine dauerkranke Lehrerin in NRW nicht zur Arbeit erschienen - bei vollen Bezügen. Darüber ist jetzt ein Rechtsstreit entbrannt.
Bild: Martin Schutt/dpa
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin am Vorgehen des Landes.
Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Bezirksregierung leitet internes Verfahren ein
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die zuständige Person, berichtet "Spiegel".
Der Fall der Lehrerin gelang durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.
Seit 2009 kein Dienst - psychische Probleme attestiert
Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.
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