Stichtag 19. Januar
Frist verpasst? Das passiert, wenn du deinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauschst
Veröffentlicht:
von Jana Wejkum:newstime
Europa vereinheitlicht Führerscheinregeln
Videoclip • 01:16 Min • Ab 12
Du hast vergessen, dich rechtzeitig mit einem neuen Führerschein im Scheckkartenformat auszustatten? Wegen einer neuen EU-Regelung ist das Pflicht. Was du jetzt bedenken musst.
Das Wichtigste in Kürze
Jedes Jahr müssen bestimmte Führerschein-Jahrgänge ihr altes Dokument gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
Der Stichtag für den Umtausch von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 ist der 19. Januar.
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen – es muss keine erneute Prüfung abgelegt werden.
Dein Führerschein wurde zwischen 1999 und 2001 ausgestellt und du hast ihn noch nicht umgetauscht? Die Frist dafür ist der 19. Januar 2026 – es sei denn, du bist vor 1953 geboren. Dann hast du bis 2033 Zeit, egal, ob du eine Fahrerlaubnis aus Papier oder eine Plastikkarte hast und wann diese ausgestellt wurde.
Hintergrund der Tauschaktion ist eine neue EU-Regelung, wonach bis 2033 alle Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben sollen. Deshalb müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verpflichtend ausgetauscht werden.
Aber was passiert, wenn du die Umtauschfrist verpasst?
Muss ich eine Strafe zahlen, wenn ich die Frist verpasst habe?
Wer einen abgelaufenen Führerschein hat, dem droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt das nicht, denn die bleibt davon unabhängig erhalten.
Aber: Planst du, im Ausland Auto zu fahren, könnte es Probleme geben. Der ADAC warnt, dass es mit einem veralteten Führerschein Schwierigkeiten bei Mietwagen geben könnte.
Muss ich eine Fahrprüfung ablegen?
Beim Führerscheintausch handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um "eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit". Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Du musst keine Fahrprüfung und auch keine ärztliche Untersuchung bestehen.
Ich hänge an meinem alten Führerschein. Muss ich ihn abgeben?
Nein, das alte Dokument darfst du als Erinnerung behalten. Nimm es einfach mit zur Führerscheinstelle deines aktuellen Wohnorts und lasse es dort ungültig machen.
Vergiss nicht, deinen Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Foto mitzunehmen. Wurde der alte Führerschein anderswo ausgestellt, brauchst du außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift, die du kostenlos per Post, per Telefon oder online beantragst.
Mein Führerschein ist neu oder wurde nach 2001 ausgestellt. Gilt er jetzt für immer?
Nein, bis 2033 werden schrittweise alle Führerscheine, die von 1999 bis 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht. Am 19. Januar 2027 sind Dokumente mit dem Ausstelldatum von 2002 bis 2004 fällig. Jüngere Dokumente darfst du jederzeit umtauschen, ohne auf den Fristablauf zu warten.
Wichtig: Die neuen Führerscheine gelten nicht für immer, sondern nur für 15 Jahre. Genau wie Reisepässe und Personalausweise musst du sie regelmäßig erneuern.
Muss ich für den Umtausch bezahlen?
Ja, für einen neuen Führerschein fällt eine Gebühr von 25 Euro an, zuzüglich eventueller Versandkosten. Auch das neue Passfoto musst du bezahlen.
Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Führerschein habe?
Der Auto Club Europa (ACE) schätzt, dass es vier bis sechs Wochen dauert, bis der neu beantragte Führerschein da ist. Muss das Amt gerade viele Anträge bearbeiten, braucht es vielleicht etwas länger.
Auch in den News:
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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