Gefahr für die Demokratie

Unterstützung für Hape Kerkeling: Sky du Mont fordert AfD-Verbotsverfahren

Veröffentlicht:

von Valentin Kronberger

:newstime

Kerkeling: AfD ist verfassungswidrig (1. Oktober)

Videoclip • 42 Sek • Ab 12


Sky du Mont warnt vor der AfD. Um die Demokratie zu schützen, brauche es jetzt ein Verbotsverfahren. Mit dieser Ansicht ist er nicht alleine.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schauspieler Sky du Mont spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus.

  • Du Mont sieht die AfD als Gefahr für die Demokratie.

  • Auch der Entertainer Hape Kerkeling unterstützt ein Verbotsverfahren.

Die AfD sei keine normale Partei, meint Schauspieler Sky du Mont. "Sie hetzt nicht nur, sie mobilisiert gezielt gegen die Grundfesten unserer Demokratie", sagte er im Interview mit "T-Online". Der 79-Jährige spricht sich daher klar dafür aus, ein rechtliches Verbot der AfD zu prüfen.

Auch in den News:

Hape Kerkeling: "Handelt jetzt!"

"Wenn wir zulassen, dass eine Partei die Abschaffung des Rechtsstaats propagiert, dann haben wir unsere eigene Verfassung verraten", sagte Du Mont weiter. Seine Ansicht teilt auch der Entertainer Hape Kerkeling.

Am Tag der Deutschen Einheit äußerte der sich auf Instagram: "Es bleibt die Aufgabe des Staates, uns zu schützen. Daher fordere ich die verantwortlichen Politiker auf: Handelt jetzt! Leitet die überfällige Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremistische AfD ein."

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Kerkeling sprach im Thüringer Landtag

Zuvor hatte er im Thüringer Landtag in einer Rede über das AfD-Verbotsverfahren gesprochen. "Wir sind in Deutschland an einem Punkt angekommen, an dem es Mut und Kraft kostet, für unsere freiheitliche Gesellschaft einzutreten", sagte Kerkeling anschließend im Video auf Instagram.


Du Mont unterstützt Kerkelings Forderung

Du Mont stärkte schon damals Kerkeling den Rücken und kommentierte unter dem Post: "Ich bin entsetzt über die offenen, hasserfüllten Kommentare. Ich schäme mich, dass so etwas, nach unserer Geschichte, wieder möglich ist."

FAQ: AfD-Verbotsverfahren

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht. Den Antrag für ein Verbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. In einem Vorverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Antrag zulässig ist.

Für ein Verbot spricht, dass laut Bundesverfassungsgericht eine wehrhafte Demokratie verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können muss. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist überzeugt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Dagegen spricht, dass ein erheblicher Teil der Wählerschaft seine Vertretung in den Parlamenten verlieren würde. Das würde die parlamentarische Demokratie infrage stellen.

Aktuell ist ein Verbot der AfD wenig wahrscheinlich. Für einen Antrag im Bundestag fehlt die Zustimmung der Union. Außerdem braucht es für ein Verbot eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts. Hinzukommt eine hohe Beweislast: Eine Partei muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung haben, um verboten zu werden.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Bundesverfassungsgericht: Parteiverbotsverfahren

Deutsches Institut für Menschenrechte: "Die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot sind erfüllt"

deutschland.de: "AfD-Verbot: Was spricht dafür, was dagegen?"

Tagesschau: "Ein neues AfD-Gutachten - und was daraus folgt"

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