Gefahr im Handgepäck

Powerbank im Flugzeug fängt Feuer: Lufthansa-Maschine aus Frankfurt muss zwischenlanden

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

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Videoclip • 01:01 Min • Ab 12


Powerbanks gelten als praktische Reisebegleiter, können an Bord jedoch zu einer echten Gefahr werden. Das zeigte ein Zwischenfall bei Lufthansa, als eine Maschine aus Frankfurt wegen eines brennenden Ladegeräts notfallmäßig landen musste.

Egal ob Feuerzeug, Akku oder Deospray: Nicht jeder Gegenstand ist im Handgepäck erlaubt. Welche Dinge Passagier:innen mit ins Flugzeug nehmen dürfen und welche nicht, ist streng geregelt – und das aus gutem Grund: Erst am Samstag (26. September) musste eine Maschine der Lufthansa auf dem Weg von Frankfurt nach Lissabon notfallmäßig in Frankreich landen. Dahinter steckte eine brennende Powerbank.

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Wie die Fluggesellschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte, habe die Powerbank zu einem Passagier gehört. Den Angaben zufolge war das Gerät im Bereich eines Sitzes in Brand geraten. Daraufhin sicherte die Crew den Gefahrengegenstand in einer Lithium Safe Bag, einer speziellen Brandschutztasche. Aus Sicherheitsgründen habe man sich dennoch für eine außerplanmäßige Landung in Lyon entschieden.

Dort sei die Lufthansa-Maschine mitsamt den 198 Insassen und sechs Besatzungsmitgliedern gegen 22 Uhr sicher gelandet. Passagier:innen und Crew verbrachten die Nacht in einem Hotel, bevor es am Folgetag über eine Alternativverbindung endlich ans eigentliche Zielland Portugal gehen konnte.


Am selben Tag war ein weiteres Lufthansa-Flugzeug, ebenfalls aus Frankfurt, aus Sicherheitsgründen umgeleitet worden. Grund war laut Fluggesellschaft ein Geruch in der Kabine. Die 371 Passagier:innen auf dem Weg nach Toronto mussten zunächst in Manchester landen.

Für viele Reisende ist eine Powerbank fester Bestandteil auf jeder Packliste. Auf Flügen der Lufthansa-Gruppe dürfen die beliebten Zusatzakkus zwar im Handgepäck transportiert, allerdings nicht in der Maschine aufgeladen oder genutzt werden. Ausgenommen sind genehmigte medizinische Geräte.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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