Neue Phishing-Masche
Warnung vor Betrug: Diese angebliche Steuererstattung ist eine Falle
Veröffentlicht:
von Benedikt Rammer:newstime
Falsche Steuer-Mails: So erkennen Sie Betrug
Videoclip • 01:13 Min • Ab 12
Eine E-Mail verspricht 263 Euro Steuererstattung und setzt Empfänger:innen mit einer angeblichen Frist unter Druck. Tatsächlich steckt dahinter eine Phishing-Masche, die sich fälschlich als Nachricht des Bundeszentralamts für Steuern ausgibt.
Das Wichtigste in Kürze
Achtung Betrug: Eine angebliche Steuererstattung über 263 Euro stammt nicht vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sondern ist laut Verbraucherzentrale eine Phishing-Mail.
Besonders auffällig ist die falsche Frist, weil Bescheiddatum und Handlungsfrist exakt identisch sind.
Steuerdaten und konkrete Erstattungsbeträge gehören laut ELSTER nicht in normale E-Mails, sondern nur ins geschützte Portal.
Wer derzeit eine E-Mail mit dem Betreff "SRC-8536/7IE_727CA3: Ihr Erstattungsanspruch – handeln Sie bis 2026-08-06 03:35:56" erhält, sollte besonders vorsichtig sein. Die Nachricht behauptet, eine automatisierte Jahresveranlagung habe ein Guthaben von 263,00 Euro ergeben. Um das Geld zu bekommen, sollen Nutzer:innen auf ein elektronisches Rückerstattungsformular klicken. Genau das sollten sie aber nicht tun: Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich um Phishing.
Schon ein einziges Detail entlarvt die Mail. Im Text ist als "Datum des Bescheids" der 6. August 2026 um 03:35:56 Uhr genannt. Im Betreff fordert die Nachricht dazu auf, bis exakt zu diesem Zeitpunkt zu handeln. Rechnerisch bleibt damit keine Sekunde Zeit, um überhaupt zu reagieren. Wer diesen Widerspruch bemerkt, erkennt die Fälschung sofort.
Mehrere typische Warnzeichen
Neben dieser auffälligen Frist nennt die Verbraucherzentrale in ihrem Phishing-Radar vom 7. August weitere klare Hinweise. Dazu gehören eine unpersönliche Anrede, eine unseriöse Absenderadresse, ein Link zu einem Formular, Druck durch eine angebliche Frist und ein amtlich wirkendes Design. Auch ein Aktenzeichen soll offenbar Seriosität vortäuschen.
Hinzu kommt eine wichtige Sicherheitsregel von ELSTER. Auf der Sicherheitsseite heißt es: "Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs." Laut ELSTER gehören konkrete steuerliche Inhalte nicht in eine gewöhnliche Mail, sondern in den geschützten Bereich des offiziellen Portals. Dass in der Betrugsmail ein genauer Erstattungsbetrag von 263 Euro genannt wird, ist deshalb ein weiteres starkes Warnsignal.
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Warum auch die Behörde nicht passt
Auffällig ist außerdem der angebliche Absender. Für die Einkommensteuer natürlicher Personen sind in Deutschland die örtlichen Finanzämter zuständig, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Das gilt laut BZSt für Steuererklärung, Veranlagung und Erstattung. Zwar übernimmt die Bundesbehörde bestimmte Sonderaufgaben, etwa in speziellen Steuerverfahren. Eine normale jährliche Einkommensteuerveranlagung gehört aber nicht dazu.
Die Formulierung "automatisierte Jahresveranlagung" klingt zwar technisch und offiziell, ist für sich genommen aber kein Beweis für Echtheit. Tatsächlich erlaubt § 155 Absatz 4 der Abgabenordnung eine vollständig automationsgestützte Steuerfestsetzung. Auch neue digitale Angebote wie "Steuererklärung mit einem Klick" in MeinELSTER+ zeigen, dass Automatisierung real ist. Genau deshalb sollten Nutzer:innen nicht auf modern klingende Begriffe hereinfallen.
So solltest du reagieren
Die Verbraucherzentrale rät, solche Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keine Links anzuklicken. Wer ein ELSTER-Konto hat, sollte neue Mitteilungen nur direkt im offiziellen Portal prüfen, nie über einen Link aus einer Nachricht. Verdächtige Fälle können außerdem an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW gemeldet werden.
Wer bereits persönliche Daten eingegeben oder sogar Geld überwiesen hat, sollte sofort die eigene Bank und die Polizei informieren. Auch das BZSt warnte bereits Ende Juni vor ähnlichen Täuschungsversuchen mit missbräuchlich verwendetem Behördenlogo.
Verwendete Quellen:
Verbraucherzentrale: "Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen"
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