Tod bei Hausgeburt
Neugeborenes stirbt bei Hausgeburt: Hebammen vor Gericht
Veröffentlicht:
von Chiara DamnitzDie Totgeburt eines wohl eigentlich lebensfähiges Kindes beschäftigt das Amtsgericht Mühldorf am Inn. (Symbolbild).
Bild: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Das Neugeborene wäre wohl lebensfähig gewesen. Doch es starb bei der Geburt. Nun wird zwei Hebammen der Prozess gemacht. Was wirft die Staatsanwaltschaft ihnen vor?
Wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt müssen sich zwei Hebammen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht im oberbayerischen Mühldorf am Inn verantworten. Sie sollen im April 2021 bei einer Geburt in Taufkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Notfallsituation nicht erkannt und nicht entsprechend reagiert haben. Damit sollen die beiden für den Tod des Kindes mitverantwortlich sein. Beide äußerten sich zum Prozessauftakt zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Laut Staatsanwaltschaft war die Mutter in der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Wegen der dabei festgestellten Problematik sei im Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden. Eine außerklinische Geburt sei von diesem Zeitpunkt an nicht mehr angeraten gewesen.
Hausgeburt entgegen ärztlichem Rat?
Trotzdem unterstützen die Hebammen die von der Mutter gewünschte Hausgeburt. Sie hätten den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden überwacht, erläuterte die Anklagebehörde. Dadurch hätten sie die Komplikationen während des Geburtsvorgangs nicht erkannt und nicht angemessen auf die Notfallsituation reagiert.
Das Kind sei schließlich tot geboren worden. Der Obduktion zufolge erstickte das Kind, es sei zuvor lebensfähig gewesen, hieß es im Prozess. Bei einer fachgerechten Geburt - womöglich mit Kaiserschnitt - hätte das Kind gesund zur Welt kommen können, hieß es.
Wiederbelebungsmaßnahmen unter anderem von herbeigerufenen Notärzten blieben erfolglos. Die Anklage wirft den Hebammen vor, der Tod des Kindes sei für sie vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Deshalb werde ihnen vorgeworfen, durch Unterlassen fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
Weitere News:
Sexueller Missbrauch im Hafturlaub: Elf Jahre Haft für 23-Jährigen
Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
Alle Videos bei Joyn:
SAT.1 Bayern verpasst? Hier ansehen:
Mehr entdecken

Kriminalität
Prozess in Regensburg: Drogengeld bei mutmaßlichem Busüberfall gestohlen

Vier verletzte Bewohner
Nach Explosion in Regensburg: Zwei Vermisste noch im Haus vermutet

Justiz
Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Haft bis mindestens 2035

Feuer am Obersalzberg
Brandstifter vom Kehlsteinhaus: Schon vorher kriminell bekannt

Autoindustrie in Bayern
Auftritt mit Trump: Linke will Rücktritt von Audi-Chef

Oberfranken
Schockanruf: Betrüger erbeuten über 125.000 Euro

Besorgte Bewohner
Leichtes Erdbeben nahe Bayern: Tschechisches Grenzgebiet betroffen

Rückfallrisiko sehr hoch
Sexueller Missbrauch im Hafturlaub: Elf Jahre Haft für 23-Jährigen

Champions League
Trauerfall in Familie: Kimmich fehlt beim FC-Bayern-Heimspiel gegen Arsenal


