Neue Einschränkungen des Verkaufs
1,7 Tonnen Lachgas: Polizei stellt Betäubungsmittel in München sicher
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von Josefine EnkeDie in München sichergestellte Menge ist mit 1,7 Tonnen bemerkenswert. (Symbolbild)
Bild: Annette Riedl/dpa
Seit Mitte April ist der Verkauf größerer Mengen Lachgas verboten. Nicht nur deshalb ist die nun in einem Münchner Gastbetrieb gefundene Menge bemerkenswert.
Lachgas als Partydroge
Die Polizei hat in einer Gaststätte in München 1,7 Tonnen Lachgas sichergestellt. Es handelt sich nach Angaben des Präsidiums um fast 900 Gaskartuschen mit je zwei Kilo Inhalt. Der 43 Jahre alte Betreiber des Gastrobetriebes wurde vorläufig festgenommen und wegen Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz angezeigt. Er befindet sich den Angaben zufolge inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Lachgas, das eigentlich in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt wird, wird seit einigen Jahren vor allem von Jugendlichen auch als Partydroge konsumiert. Zum Konsum wird es in Luftballons gefüllt und dann eingeatmet.
Gesetzesänderung Mitte April
Der Verkauf von Lachgas ist seit dem 12. April eingeschränkt: Im Internet oder an Automaten darf die Droge laut dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) nicht mehr verkauft werden. Außerdem sind nur kleine Mengen erlaubt – höchstens zehn Kartuschen à 8,4 Gramm dürfen pro Käufer über die Ladentheke gehen. Die Abgabe an Minderjährige ist grundsätzlich verboten. Die Gesetzesänderung soll insbesondere Jugendliche schützen.
Hohe Strafen drohen beim Verstoß gegen neues Gesetz
Bei dem verbotswidrigen Verkauf von Lachgas in Kartuschen mit einer verboten großen Füllmenge muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Sollte er gewerbsmäßig handeln oder das Lachgas an Jugendliche unter 18 verkaufen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, wie die Münchner Polizei mitteilte.
Sie warnte vor dem Konsum: "Lachgas kann kurzfristig berauschend wirken und zu einem euphorischen Hochgefühl führen. Der Konsum kann jedoch vor allem auch zu Schwindel, Bewusstlosigkeit, bleibenden Nervenschäden wie Lähmungen oder sogar dem Tod führen."
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Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
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