Reformen vorgestellt

Fußfesseln und neue Gesetze: So sollen Frauen in Deutschland besser geschützt werden

Veröffentlicht:

von dpa

Tausende von Menschen gingen in den vergangenen Tagen auf die Straße, um für den Schutz von Frauen vor häuslicher und digitaler Gewalt zu demonstrieren.

Bild: Georg Wendt/dpa


- Anzeige -
- Anzeige -

Die Ampel-Regierung will den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern. Justizministerin Hubig hat eine Reihe von Reformen angekündigt, unter anderem angelehnt an das spanische Modell.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sollen die Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt bald deutlich erhöht werden.

  • Justizministerin Hubig hat bereits einige Reformen vorgestellt.

  • Vieles wird aktuell noch verhandelt.

Dass Gewalt gegen Frauen und ihre Herabwürdigung durch sexualisierte Bilder in Deutschland viele Menschen umtreibt, zeigen die Kundgebungen und Debatten der vergangenen Tage. Die schwarz-rote Bundesregierung hat dazu bereits einige Gesetzentwürfe und Vorschläge vorgelegt, andere sind noch in der Pipeline. Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier.

- Anzeige -
- Anzeige -

Die Vorgaben und Zeitpläne im Überblick

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner beschlossen, mit dem sich der Bundestag aktuell beschäftigt. Die finale Beratung steht noch aus. Die Pläne orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. Nähert sich der Täter mit Fußfessel - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Hinzu kommen höhere Strafen und soziale Trainingskurse für Täter.

Ebenfalls aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stammt ein Entwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt, der seit dieser Woche intern in der Bundesregierung abgestimmt wird. Hierbei geht es nicht nur um sexualisierte bildbasierte Gewalt wie etwa pornografische Deepfakes, sondern auch um Cyberstalking und KI-generierte Videos, in denen Menschen Dinge in den Mund gelegt werden, die ihrem Ansehen schaden können. Ein Kabinettsbeschluss zu diesem Vorschlag ist in den kommenden Wochen zu erwarten.

Hubig will außerdem, dass Familiengerichte häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, künftig bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen sollten. Auch eine Regelung, die es Gewaltopfern ermöglichen soll, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter herauszukommen, soll kommen. Zu diesen beiden Vorhaben liegen aber noch keine fertigen Entwürfe vor.

Was steht im Entwurf zur digitalen Gewalt?

Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und von KI-manipuliertem Material - sogenannte Deepfakes - soll bestraft werden. Beispielsweise könne das "Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden", heißt es zur Erklärung in dem Entwurf.

Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem sein.

Dass jemand penetrant den Po einer Joggerin filmt oder eine nackte Frau in der Sauna ohne ihr Einverständnis fotografiert, soll aber explizit verboten sein.

Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte. Auch die Frage, ob und in welchen Fällen ein Account, der solche unerlaubten Bilder und Videos verbreitet, auf richterliche Anordnung hin gesperrt werden könnte, muss noch geklärt werden.

Auch in den News:

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken