Sorgerecht beim Vater
Gericht in Dänemark stellt klar: Christina Block darf ihre Kinder weiterhin nicht sehen
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von dpa:newstime
Christina Block darf zwei ihrer Kinder nicht mehr sehen
Videoclip • 01:25 Min • Ab 12
Unabhängig vom Entführungsprozess in Hamburg hat ein dänisches Gericht nun entschieden, Christina Block den Umgang mit ihren Kindern nicht zu erlauben. Was die Mutter dazu sagt.
Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt.
Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg, demzufolge Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden bei ihm lebenden Minderjährigen zusteht und Block keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben darf.
Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Viborg äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zunächst nicht dazu.
Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. "Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen", erklärte die 52-Jährige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt.
Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern - dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine "unerträgliche Situation", so Block.
Alleiniges Sorgerecht beim Vater
Das Familiengericht in Sønderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.
Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfügt. "Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können."
Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.
Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", erklärte sie.
Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.
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