Kommission diskutiert
Rentensplitting könnte bald Pflicht sein – für wen lohnt es sich?
Veröffentlicht:
von Momir Takac:newstime
Klingbeil offen für Pflicht-Betriebsrente
Videoclip • 35 Sek • Ab 12
Witwenrente oder die Rente fair aufteilen? Noch können Eheleute auswählen, was der oder die Hinterbliebene erhalten soll. Es gibt Vor- und Nachteile.
Das Wichtigste in Kürze
Die Rentenkommission könnte vorschlagen, das Rentensplitting obligatorisch zu machen.
Bislang können Eheleute zwischen Witwenrente und dem Splitting wählen.
Die Idee würde vor allem Frauen zugutekommen.
Beim Rentensplitting können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig aufteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Die Person mit den höheren Rentenansprüchen überträgt dabei einen Teil ihrer Entgeltpunkte auf die Person mit den niedrigeren Ansprüchen. Ziel ist eine partnerschaftliche Verteilung der während der gemeinsamen Lebenszeit erworbenen Rentenansprüche. Das Rentensplitting ist seit 2002 möglich, wird jedoch bislang nur selten genutzt.
Rentensplitting könnte bald zur Pflicht werden
Aktuell wird das Thema erneut diskutiert. Wie unter anderen das "Handelsblatt" berichtet, erwägt die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepartner:innen. Dabei würden die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch hälftig auf beide Partner verteilt. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, die eigenständige Altersabsicherung insbesondere von Frauen zu stärken und Nachteile aus längeren Familien- oder Pflegezeiten auszugleichen. Die Kommission hat jedoch noch keine endgültige Empfehlung beschlossen.
Besonders lohnen kann sich das Rentensplitting für Paare, bei denen ein Partner deutlich weniger verdient hat oder wegen Kindererziehung und Pflege nur eingeschränkt erwerbstätig war. Der wirtschaftlich schwächere Partner erhält dadurch höhere eigene Rentenansprüche. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass diese Ansprüche auch bei einer späteren Wiederheirat erhalten bleiben. Außerdem stärkt das Modell die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner im Alter.
Entscheidung pro Rentensplitting kann nicht rückgängig gemacht werden
Demgegenüber gibt es auch Nachteile. Die wichtigste Folge ist, dass nach einem Rentensplitting grundsätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht. Für manche Paare kann die Hinterbliebenenrente finanziell günstiger sein als die Aufteilung der Rentenpunkte. Zudem ist die Entscheidung nach Durchführung des Splittings in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Daher sollte vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden, welche Variante langfristig die höheren Leistungen bietet.
Insgesamt kann das Rentensplitting ein sinnvolles Instrument sein, um Rentenansprüche gerechter zwischen Partnern zu verteilen. Ob es sich lohnt, hängt jedoch stark von der individuellen Erwerbsbiografie, den Einkommensunterschieden und den Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung ab. Rechnen lohnt sich auch bei der Mütterrente III, die ab 2028 ausgezahlt werden soll.
Verwendete Quellen:
Deutsche Rentenversicherung
handelsblatt.com: Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting
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